Plus

Tourismusbeitrag und Gästebeitrag sind jetzt gesetzlich geregelt

Bei Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen (hier der Schiffskonvoi für Rhein in Flammen in Koblenz) haben die Übernachtungsbetriebe am Mittelrhein volles Haus. Dass sie in Boppard eine Kurtaxe entrichten, daran haben sich sich die Touristen längst gewöhnt. Aber künftig zahlen nicht nur Urlauber einen Gästebeitrag, sondern auch Inhaber von Zweitwohnungen und Personen, die aus beruflichen Gründen in Boppard übernachten.  Foto: Thomas Torkler
Bei Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen (hier der Schiffskonvoi für Rhein in Flammen in Koblenz) haben die Übernachtungsbetriebe am Mittelrhein volles Haus. Dass sie in Boppard eine Kurtaxe entrichten, daran haben sich sich die Touristen längst gewöhnt. Aber künftig zahlen nicht nur Urlauber einen Gästebeitrag, sondern auch Inhaber von Zweitwohnungen und Personen, die aus beruflichen Gründen in Boppard übernachten. Foto: Thomas Torkler

In Paragraf 12 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ist der Tourismus- und Gästebeitrag geregelt:

Lesezeit: 1 Minute
1) "Gemeinden können für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Tourismusbeitrag erheben. Beitragspflichtig sind alle selbstständig tätigen Personen und alle Unternehmen, denen aufgrund des Tourismus unmittelbar oder mittelbar ...