Tourismusbeitrag und Gästebeitrag sind jetzt gesetzlich geregelt

Bei Großveranstaltungen wie Rhein in Flammen (hier der Schiffskonvoi für Rhein in Flammen in Koblenz) haben die Übernachtungsbetriebe am Mittelrhein volles Haus. Dass sie in Boppard eine Kurtaxe entrichten, daran haben sich sich die Touristen längst gewöhnt. Aber künftig zahlen nicht nur Urlauber einen Gästebeitrag, sondern auch Inhaber von Zweitwohnungen und Personen, die aus beruflichen Gründen in Boppard übernachten. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler
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