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Thomas Torkler zum Vorstoß der Fährbetreiber
Es ist legitim, Gutachten, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erstellt werden in Frage zu stellen. Noch berechtigter ist die Sorge der Fährbetreiber, denen eine Brücke zwischen St. Goar-Fellen und Wellmich die Existenzgrundlage entziehen könnte. Denn die Fähre von St. Goar nach St. Goarshausen ist nur drei Kilometer und zwei Autominuten entfernt. Die ...