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Boppard

Streit um öffentliche Bekanntmachungen: Boppard soll Leistungen neu vergeben

Von Philipp Lauer
„Rund um Boppard“ ist das amtliche Bekanntmachungsorgan in der Stadt. Der „Rhein-Hunsrück-Anzeiger“ hat angeboten, auch die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen kostenlos abzudrucken. Foto: Suzanne Breitbach
„Rund um Boppard“ ist das amtliche Bekanntmachungsorgan in der Stadt. Der „Rhein-Hunsrück-Anzeiger“ hat angeboten, auch die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen kostenlos abzudrucken. Foto: Suzanne Breitbach

Am Montagabend, 16. November, befasst sich der Stadtrat Boppard erneut mit einem Streit, der bereits eine Weile schwelt und der auch schon das Amtsgericht beschäftigt hat. Es geht darum, in welchem Medium die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt sowie die sogenannten sonstigen amtlichen Bekanntmachungen abgedruckt werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Bürgermeister Walter Bersch (SPD) sagt, er will erreichen, dass die Bekanntmachungen zu einem möglichst günstigen Preis möglichst viele Bopparder Haushalte erreichen. Eine Mehrheit im Stadtrat stellt sich ihm entgegen. Zuletzt ordnete die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung an, dass die Stadt die Veröffentlichung der sonstigen amtlichen Bekanntmachungen vertraglich regeln und dazu ein ...
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Öffentliche und sonstige amtliche Bekanntmachungen

In öffentlichen Bekanntmachungen informieren Städte und Gemeinden ihre Bürger etwa über die Beschlüsse ihrer Gremien, dazu sind die Kommunen nach der Gemeindeordnung (Gemo) verpflichtet. Diese Bekanntmachungen werden in der Regel in Amtsblättern, seltener in Zeitungen veröffentlicht. Der Gemeinderat legt fest, in welchem Medium. Unter die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen fallen Mitteilungen, welche die Stadt zwar veranlasst, die aber nicht als öffentliche Bekanntmachungen zählen. So etwa die Mitteilungen eines Zweckverbandes, dessen Geschäfte die Stadt führt, oder die Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft. Aktuell sieht die Hauptsatzung der Stadt Boppard kein Medium für diese Nachrichten vor.

Für den Fall, dass eine Gemeinde ihre amtlichen Bekanntmachungen in einer Zeitung veröffentlicht, geben die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung bestimmte Voraussetzungen an: Das Blatt muss etwa die Ansprüche an eine Zeitung erfüllen, also regelmäßig erscheinen und über Aktuelles aus allen oder bestimmten Bereichen des Lebens berichten. Zudem muss die Zeitung für jedermann zu erwerben sein. „Sogenannte ,Anzeigenblätter’ erfüllen regelmäßig nicht diese Begriffsmerkmale“, heißt es in der Gemo. Weiter sieht die vor, dass sich der Verleger in einem schriftlichen Vertrag verpflichtet, die Bestimmungen der Gemeindeordnung und Verwaltungsvorschriften zu beachten.

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