Oberverwaltungsgericht: Genehmigung der Kreisverwaltung war rechtens - Neues Gutachten gibt Ausschlag - Leitfäden des Landes nicht verbindlich
Streit um Horner Windräder entschieden: Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück war rechtens
Die beiden Windräder, die im Zentrum eines jahrelangen juristischen Streits liegen, gehören zu insgesamt neun Windrädern, die sich in Horn drehen. Foto: Boch
Volker Boch

Horn/Simmern/Koblenz. Ein langer Streit um die Genehmigung von zwei Windrädern in Horn scheint endgültig beendet zu sein. Gut eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz Anfang Oktober eine klare Position zum lange währenden Streit um die Genehmigung der beiden Horner Anlagen eingenommen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) wurde kassiert und die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens festgestellt. Der Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat über die Einzelentscheidung hinaus möglicherweise Präzedenzcharakter, denn bis dato als maßgeblich geltende Leitfäden zum Vogelschutz sind nach Einschätzung des OVG rechtlich nicht verbindlich.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region