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Horn/Simmern/Koblenz

Streit um Horner Windräder entschieden: Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück war rechtens

Von Volker Boch
Die beiden Windräder, die im Zentrum eines jahrelangen juristischen Streits liegen, gehören zu insgesamt neun Windrädern, die sich in Horn drehen. Foto: Boch
Die beiden Windräder, die im Zentrum eines jahrelangen juristischen Streits liegen, gehören zu insgesamt neun Windrädern, die sich in Horn drehen. Foto: Boch

Ein langer Streit um die Genehmigung von zwei Windrädern in Horn scheint endgültig beendet zu sein. Gut eineinhalb Jahre nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz Anfang Oktober eine klare Position zum lange währenden Streit um die Genehmigung der beiden Horner Anlagen eingenommen.

Lesezeit: 7 Minuten
Das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) wurde kassiert und die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsverfahrens festgestellt. Der Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat über die Einzelentscheidung hinaus möglicherweise Präzedenzcharakter, denn bis dato als maßgeblich geltende Leitfäden zum Vogelschutz sind nach Einschätzung des OVG rechtlich nicht verbindlich. Dem Urteil ging eine jahrelange Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen ...
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Es fehlen klare Kriterien: Volker Boch zu den Leitfäden des Umweltministeriums in Mainz

Das OVG-Urteil macht eines deutlich: Die Empfehlungen und Rahmenvorgaben bezüglich der Windkraft sind nichts wert, wenn es vor den Gerichten hart auf hart kommt. Das von Naturschutzverbänden oft zitierte Helgoländer Papier, der vom Land aufgezeigte naturschutzfachliche Rahmen und die Leitfäden des Umweltministeriums in Mainz sind nichts als zahnlose Papiertiger.

Sie lassen sich zwar ganz gut lesen, rechtlich halten sie aber keiner Belastungsprobe stand. Das Oberverwaltungsgericht verweist auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Empfehlungen, so sehr sie von Experten erstellt sein mögen, nicht zählen.

Wenn der jahrelange Streit um die Horner Windräder also eines zeigt, dann ist es die Tatsache, dass der Gesetzgeber klarere Kriterien festlegen muss. Jahrelang wurde die Kreisverwaltung hart dafür kritisiert, dass sie – nicht nur in Horn – zugunsten der Projektentwickler entscheiden würde. Das OVG-Urteil macht aber deutlich, dass die Entscheidungskompetenz dies klar abdeckte. Weil die Grundlagenpapiere aus Mainz zu unverbindlich sind.

Für den Nabu ist dieser Richterspruch ein herber Schlag. Mit großem Engagement haben sich die Ehrenamtlichen in diesem Fall für den Schutz sensibler Arten eingesetzt, haben Horste ausfindig gemacht, Gutachten hinterfragt und in der Sache gestritten. Das Verwaltungsgericht hatte den Nabu mit seiner Entscheidung zudem bestärkt. Dass vor dem OVG nun unter anderem eine neue Raumnutzungsanalyse genügte, um dieses jahrelange Bemühen zu demontieren, ist für den Nabu schmerzhaft.

Die Kreisverwaltung proklamiert unterdessen, dass „das OVG in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der Genehmigung und damit auch der Genehmigungspraxis der Kreisverwaltung festgestellt“ hat. Letzteres steht so pauschal und klar zwar nicht im Urteil. Aber natürlich steht Gewinnern immer eine freie Interpretation von Siegen zu. Vermutlich hätte es der Verwaltung zugestanden, ihre Einschätzungsprärogative auch „härter“ auszuleben. Dafür sind die Landesvorgaben aber wohl zu schwammig.

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