Im Rhein-Hunsrück-Kreis ist ein Wert von 41,7 erreicht - Schüler müssen sich wohl auf die Maske im Unterricht einstellen
Steigende Inzidenz im Kreis: Vielfach gilt jetzt die Testpflicht
Seit Montag gilt im Kreis in vielen Bereichen die Testpflicht – gerade in Hotellerie und Innengastronomie werden Nachweise verlangt. Foto: dpa
dpa

Rhein-Hunsrück. Mit einem Wert von 41,7 lag die Inzidenz für den Rhein-Hunsrück-Kreis am Montag, 23. August, zum dritten Mal in Folge über 35. Damit greifen nach Auskunft der Kreisverwaltung die Regelungen der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes, die zum Wochenstart in Kraft getreten ist. Hierfür musste Landrat Marlon Bröhr auch keine gesonderte Verfügung mehr aussprechen, die Regelungen greifen automatisch.

Lesezeit 3 Minuten
Die Verordnung besagt unter anderem für den privaten Bereich: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen verschiedener Hausstände gestattet, wobei Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben.

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