Kompetenzen des Bürgermeisters verstärkt
Eine außergewöhnliche Entscheidungsbefugnis sprach der Simmerner Stadtrat in der jüngsten Sitzung seinem Bürgermeister zu. Wie Andreas Nikolay in der Sitzung erläuterte, gehen aufgrund der Corona-Krise zurzeit „verstärkt Stundungsanträge bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen ein. Diese betreffen in erster Linie demnächst fällige Gewerbesteuerforderungen.“ Wie weiter ausgeführt wurde, bewegen sich die bis dato eingereichten Anträge auf Stundung unterhalb der Grenze von 50.000 Euro, die dem Bürgermeister als maximale Stundungssumme per Hauptsatzung zuerkannt ist.
Wird eine höhere Summe zur Stundung beantragt, müsste laut Hauptsatzung der Rat darüber befinden. Angesichts der Ausnahmesituation hat der Rat diese Maximalhöhe nun ausgesetzt, um im Einzelfall kurzfristig reagieren und entscheiden zu können. Bis einschließlich 31. Dezember 2020 kann Stadtbürgermeister Nikolay auch oberhalb der Grenze von 50.000 Euro über eine Stundung verfügen. Wie massiv sich die Corona-Krise auf die Steuereinnahmen der Stadt auswirkt, verdeutlichte der beschlossene Haushalt, der von Steuerverlusten in Millionenhöhe ausgeht. vb