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Simmern

Sondersitzung im Stadtrat, aber: Debatte über umstrittenes Bauprojekt am Simmerbach vertagt

Von Volker Boch
Wie und auch wann geht es weiter? Bis der Stadtrat zum Bauprojekt am Simmerbach diskutieren – und vor allem dazu entscheiden – wird, könnte noch einiges Wasser den Ort des Vorhabens passieren.  Fotos: Volker Boch
Wie und auch wann geht es weiter? Bis der Stadtrat zum Bauprojekt am Simmerbach diskutieren – und vor allem dazu entscheiden – wird, könnte noch einiges Wasser den Ort des Vorhabens passieren. Fotos: Volker Boch Foto: Volker Boch

Die Debatte dauert an, der Dialog ist vertagt: Im Stadtrat von Simmern kam es mit Blick auf das seit Wochen heftig diskutierte Bauprojekt zwischen Simmerbach und Klappergasse bei der digitalen Sitzung am Mittwoch zu keiner inhaltlichen Aussprache zwischen den Fraktionen. Vielmehr soll es, möglichst zügig, eine Sondersitzung geben, die als Präsenzveranstaltung stattfinden soll. In diesem Rahmen soll dann eine Entscheidungsfindung erarbeitet werden.

Lesezeit: 2 Minuten
Jugend fesselt, Bauen fällt Wer gedacht hatte, dass der Stadtrat öffentlich in die seit Wochen gärende Diskussion um das Bauprojekt einsteigen würde, sah sich getäuscht am Mittwochabend. Während es zum Thema Jugendarbeit intensiv und überaus wortreich zur Sache ging (Bericht folgt), war das geplante Bauvorhaben des Simmerner Architekten Konrad von Danwitz ...
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Bürgermeister schlägt eine Reduzierung der Gesamtmaße vor

Für eine inhaltliche Diskussion hatte Bürgermeister Andreas Nikolay dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreitet, welche Parameter den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Projekt zwischen Simmerbach und Klappergasse umreißen könnten. Konkret vorgeschlagen hatte Nikolay dafür folgende Werte: „Festsetzungen am Simmerbach/Kuhnengasse: Abstand Wendehammer (Kuhnengasse) mindestens 5 Meter; Ausdehnung Baukörper: 50 Meter (+/- 10 Prozent);

Grundflächenzahl (GRZ) 0,4; Geschossflächenzahl (GFZ) 1,2; Höhe Dachfirst: maximal 13,50 Meter

Traufhöhe: maximal 10 Meter (gilt dann auch bei Flachdächern!); Dachform: Satteldächer oder Flachdächer; Dachneigung: Satteldächer: 45-50 Grad oder Flachdach; Abstand zur Bachkante: mindestens 10 Meter. Festsetzungen entlang der Klappergasse:

Abstandsfläche 3 Meter; Tiefe des Baufensters: 12 Meter; GRZ 0,4; GFZ: 1,2; drei Vollgeschosse (ein Vollgeschoss über Niveau Klappergasse); Traufhöhe im Mittel zur Klappergasse: 4,0 Meter; Firsthöhe im Mittel zur Klappergasse: 7,5 Meter; Dachneigung: 0-45 Grad“. Nikolay machte damit einerseits deutlich, dass Abstände zum Simmerbach und zum bestehenden Wendehammer in der Kuhnengasse sowie dem dortigen Aufgang zur Klappergasse eingehalten werden sollten, andererseits reduziert dieser Ansatz die angedachte Baubreite wesentlich. Zu Beginn hieß es, die geschlossene Bebauung könnte bis zu 100 Meter breit sein (wir berichteten), Architekt Konrad von Danwitz skizzierte dann im Gespräch mit unserer Zeitung eine Breite von 70 bis 75 Meter. Die maximale Breite auf 55 Meter festzusetzen, wie Nikolay vorschlägt, wäre eine weitere deutliche Reduzierung der Gesamtbreite. Zudem würde die Höhe abgesenkt. Anfangs war die Rede von bis zu 17 Meter hohen Gebäudeteilen, in Nikolays Vorschlag ist 13,50 Meter erwähnt. Die Festsetzungen von GRZ und GFZ bedeuten darüber hinaus sehr konkrete Vorgaben, denn bei der Grundflächenzahl 0,4 wäre maximal das 0,4-fache der maßgeblichen Grundfläche zu bebauen, eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die Gesamtfläche aller errichteten Geschosse den 1,2-fachen Wert der hier maßgeblichen Gesamtgrundstücksfläche nicht überschreiten darf. Nikolay hatte gegenüber unserer Zeitung erwähnt, dass ihm die ersten Gesamtplanungen insbesondere zu breit und zu hoch seien. Entsprechend zielt sein Vorschlag auf eine Reduzierung der Ausmaße und der stadtplanerischen Gesamtwirkung ab. vb

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