Schutzanzüge: Mitarbeiter des Gesundheitsamts proben den Ernstfall im Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Mitarbeiter aus acht Gesundheitsämtern probten den Ernstfall und damit den Umgang mit Schutzanzügen.Foto: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Viele Menschen können sich noch gut an die ersten Bilder der Corona-Pandemie erinnern. Es muss aber nicht gleich eine neue Pandemie sein, auch ein einzelner Patient mit einer seltenen, hochkontagiösen und lebensbedrohlichen Erkrankung, wie beispielsweise Ebola oder Pest, kann die Gesundheitsämter jederzeit vor besondere Herausforderungen stellen. Um dafür vorbereitet zu sein, hat das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung jetzt den Umgang mit Schutzanzügen für den Ernstfall geprobt.
Lesezeit: 2 Minuten
Die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen sind der Zweck des Infektionsschutzgesetzes und somit die primäre Aufgabe der Gesundheitsämter: Infektionen frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern. Hierbei zählt neben der Diagnostik und der Absonderung auch der Schutz der eingesetzten Kräfte zu den absolut unverzichtbaren Erstmaßnahmen. Die Konfrontation ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.