Rhein-Hunsrück

Rhein-Hunsrück-Kreis: Gesundheitsamt stellt keine Genesenen-Bescheinigung mehr aus

Corona-Tests
Eine Laborantin sortiert Proben. Foto: Christophe Gateau/DPA

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung stellt ab sofort keine Genesenen-Bescheinigungen nach Erkrankungen mit dem Coronavirus mehr aus. Einen Genesenen-Nachweis können alle Personen erhalten, die eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben.

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Voraussetzung ist ein positives PCR-Testergebnis (Labortest), das mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 90 Tage ist. Ausgestellt werden Genesenen-Nachweise in Arztpraxen als auch in Apotheken, aber nicht mehr wie bisher im Gesundheitsamt. In Arztpraxen ist im Vorfeld zu klären, ob auch digitale Nachweise ausgestellt werden. In den Praxen erhält man entweder ein reines Genesenen-Zertifikat oder ein Genesenen-Impfzertifikat – je nachdem, ob man nur genesen oder auch gegen Corona geimpft ist. Beide Zertifikate können in die gängigen Corona-Apps hochgeladen werden. Zum Nachweis in Apotheken ist das Labortestergebnis beziehungsweise der beim Abstrich mitgegebene QR-Code vorzulegen und die App vorzuzeigen.

Das Gesundheitsamt stellt auch keine Absonderungs- oder Quarantänebescheinigungen mehr aus. Zum Nachweis der Absonderung/Quarantäne, beispielsweise für Arbeitgeber, genügt die Vorlage des positiven Testergebnisses, teilt die Kreisverwaltung mit. Wer im selben Haus wie eine infizierte Person wohnt, kann bei Bedarf über die Meldebescheinigung in Kombination mit dem positiven PCR-Test oder dem PoC-Antigentest die Quarantäne belegen. Wohnen Kontaktpersonen mit Quarantäneverpflichtung (Ungeimpfte) nicht im gleichen Haushalt, kann ein Antrag auf Bescheinigung der Absonderung gestellt werden: www.kreis-sim.de/corona