Die Grundlagen zur Analyse des Lärms werfen Fragen auf
Interessant wirkt mit Blick auf die Erhebung zum Lärm in der Verbandsgemeinde Simmern, dass hier einige bekannte Belastungen aufgrund der EU-Vorgaben zur Erstellung der Analyse gänzlich außen vor bleiben. So wird hier zwar die L 218 betrachtet, aber nur für einen minimalen Teilbereich am nördlichen Stadtausgang von Simmern. Dort wird, im Bereich des Stadtausgangs in Richtung Laubach, von mehr als 8200 Fahrzeugen pro Tag ausgegangen.
Die in dem Gutachten genannten Zahlen gehen auf Erkenntnisse des Umweltcampus Birkenfeld aus dem Jahr 2016 zurück. Demnach passieren diesen Bereich täglich 8576 Fahrzeuge – dieser Bereich ist also zu betrachten. Anders ist es im weiteren Verlauf der L 218: In Laubach wurden im Rahmen der Vorplanungen für eine Umgehungsstraße im Jahr 2018 seitens des Landesbetriebs Mobilität knapp unter 8000 Fahrzeuge pro Tag ermittelt – eine Lärmbetrachtung im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist hier also laut EU-Richtlinie also nicht notwendig. Allerdings ergaben bereits vor Jahren von der Gemeinde in Auftrag gegebene Lärmkartierungen, dass die nationalen Lärmgrenzwerte in Laubach insbesondere nachts überschritten werden. Laut diesem Gutachten bestünde Handlungsbedarf, laut der Lärmaktionsplanung dagegen nicht. Um die Höhe der Verkehrsbelastung insgesamt bei der Lärmaktionsplanung einordnen zu können, dient auch ein Blick auf die durchschnittliche Frequenz von Landesstraßen in Rheinland-Pfalz: Diese liegt bei rund 2600 Fahrzeugen pro Tag, der für die Lärmkartierung zugrunde gelegte Richtwert der EU mit 8200 bei mehr als dem Dreifachen. Es gibt nur wenige Straßen im Kreisgebiet, die deutlich über 2600 Fahrzeuge pro Tag liegen. vb