Willi Alt zeigt verschiedene Rauchmelder, die in Baumärkten und im Fachhandel erhältlich sind. Auch bunte Exemplare fürs Kinderzimmer (rechts) gibt's im Sortiment. Ein Funkrauchmelder (links) lohnt sich bei Räumen, in denen sich seltener Personen aufhalten. Werner Dupuis
Rhein-Hunsrück - Sämtliche Wohnungen in Rheinland-Pfalz müssen bis Juli 2012 mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein. Rheinland-Pfalz war 2003 das erste Bundesland, in dem Rauchwarnmelder in Neubauten vorgeschrieben sind.
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Rhein-Hunsrück – Sämtliche Wohnungen in Rheinland-Pfalz müssen bis Juli 2012 mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, muss jeweils mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein. Rheinland-Pfalz war 2003 das erste Bundesland, in dem Rauchwarnmelder in Neubauten vorgeschrieben sind.