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Oberwesel

Rat beerdigt Erweiterung des Gewerbegebiets

Das Gewerbegebiet Tuchscheren in Oberwesel wird nicht erweitert. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Grund: Das dafür vorgesehene Gebiet in Richtung Süden ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Es darf gar nicht bebaut werden.
Das Gewerbegebiet Tuchscheren in Oberwesel wird nicht erweitert. Das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Grund: Das dafür vorgesehene Gebiet in Richtung Süden ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Es darf gar nicht bebaut werden. Foto: Suzanne Breitbach

Die Stadt Oberwesel wird das Gewerbegebiet „Im Tuchscheren“ nicht erweitern. Die entsprechenden Pläne für „Tuchscheren II“ haben CDU, SPD und Freie Wähler in der jüngsten Stadtratssitzung am vergangenen Dienstag einstimmig beerdigt.

Lesezeit: 4 Minuten
Bei dem Gebiet, das überplant werden sollte, handelt es sich um die Flächen „Breitenfeld“ und „Viehweide“, die im Süden unmittelbar an das Gewerbegebiet angrenzen. Diese Flächen sind aber als Überschwemmungsgebiete festgelegt. Neue Baugebiete dürfen in diesen Bereichen nur unter ganz bestimmten Bedingungen ausgewiesen werden. Der beauftragte Planer Frank Assion vom Büro ...
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Das hätte man sich sparen können

Die Planungskosten für die Erweiterung des Gewerbegebiets „Im Tuchscheren“ hätte sich die Stadt Oberwesel auch sparen können. Zwar waren es wohl „nur“ 2000 bis 3000 Euro Steuergelder, die investiert wurden, bevor der Stadtrat jetzt einstimmig die Notbremse gezogen hat. Aber dass die Pläne für „Tuchscheren II“ zum Scheitern verurteilt sind, war schon vor zwei Jahren absehbar.

Es ist gesetzlich nun einmal festgelegt, dass in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten nicht gebaut werden darf. Auch keine Gewerbebetriebe, die sich gern ansiedeln möchten. Das hätte auch dem Stadtrat klar sein können. Das Planungsbüro hat nur noch einmal ausgeführt, was eh längst feststand. Denn bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Tuchscheren Anfang 2017 sollte ursprünglich die gesamte, zwischen Bahntrasse und B 9 gelegene Fläche ausgewiesen und überplant werden. Damals verzichtete man aber doch darauf, den südlich des Natursteinbetriebs Büttner gelegenen Bereich einzubeziehen. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt war die Rede von seltenen Tierarten wie der Mauereidechse oder der Haselmaus, und auch die SGD Nord äußerte damals schon ihre Bedenken wegen des ausgewiesenen Überschwemmungsgebiets. Gerade die unbebauten Flächen im südlichen Bereich haben bei Hochwasser nämlich eine wichtige Funktion als Retentionsraum und dürfen gar nicht als Bauland ausgewiesen werden. Jetzt hat sich der Stadtrat also noch einmal bestätigen lassen, was er vor knapp zwei Jahren schon schwarz auf weiß vorliegen hatte.
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