Naturschutzbund lehnt Bejagung zur Reduzierung des Bestandes ab
Die nicht-heimischen Nilgänse können laut Jägerschaft mit ihrem aggressiven Brutverhalten heimische Arten verdrängen. Zudem verursachen sie Schäden in der Landwirtschaft und Probleme auf öffentlichen Plätzen an Gewässern. Laut Landesjagdverordnung darf die Nilgans seit 2013 jedes Jahr vom 1. November bis 15. Januar gejagt werden. Aber auch „in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Oktober“. Dann ist „die Jagd auf Grau-, Kanada- und Nilgänse auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen zur Schadensabwehr notwendigen Umfang“ möglich.
Nach Angaben des Naturschutzbundes (Nabu) Deutschland ist bislang nicht erwiesen, dass die Nilgans wirklich invasiv ist oder ökologische Schäden verursacht. Daher sei eine Reduzierung des Bestandes nicht gerechtfertigt – ebenso wenig wie bei Problemen mit Nilgänsen in Parks und Schwimmbädern oder auf landwirtschaftlichen Flächen. Eine Bejagung der Nilgans lasse sich lediglich mit dem Verzehr als Wildfleisch begründen, eine Bejagung zur Bestandsreduktion sei abzulehnen, teilt der Nabu mit.