Gericht Messerattacke in Emmelshausen gegen Mutter und Schwager wird nach Revision erneut vor dem Landgericht Koblenz verhandelt
Prozess nach Messerattacke in Emmelshausen: Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Koblenz/Emmelshausen. Es ist ein echtes Familiendrama, das nun vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz erneut verhandelt wird. Ein 57-jähriger hatte am 5. Januar 2016 in Emmelshausen seine Schwester und deren Mann mit einem Klappmesser angegriffen und erheblich verletzt. Daher wurde er von der 3. Strafkammer des Landgerichts im August 2016 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Köperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt.

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Allerdings bestreitet der Angeklagte die Tötungsabsicht und legte Revision ein. In der Folge hob der Bundesgerichtshof das Urteil nebst Feststellungen auf und verwies es an eine andere Kammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

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