Verwaltungsgericht Köln gibt Stadt Boppard Recht
Prozess gegen Bundesamt gewonnen: Boppard muss Burgzuschüsse an Bund nicht zahlen
Nach fünf Jahren geht ein Rechtsstreit zu Ende. Die vom Bund geleistete Förderung der Sanierung der Kurfürstlichen Burg muss die Stadt Boppard nicht zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie die Stadt Boppard in einer Pressemitteilung bekannt gegeben hat. Foto: Archiv Suzanne Breitbach
Suzanne Breitbach

Boppard. Die Stadt Boppard hat den Prozess gegen das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gewonnen und muss die Zuschüsse des Bundes für die Restaurierung der Kurfürstlichen Burg in den Jahren 2009 bis 2015 nicht zurückzahlen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt (wir berichteten).

Lesezeit 2 Minuten
Mit dem Urteil vom 4. Februar habe das Verwaltungsgericht Köln der Klage der Stadt Boppard, vertreten durch den Bürgermeister, gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Bonn, stattgegeben und den Rückforderungsbescheid zu den gezahlten Zuschüssen für die erfolgreiche Restaurierung der Kurfürstlichen Burg als rechtswidrig aufgehoben.

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