Oberverwaltungsgericht sieht keine Gefahr von Verschandelung der Welterbe-Landschaft - Weitere Anträge liegen beim Kreis: OVG lehnt Ablehnung des Projekts ab: Windradpläne bei Weiler laufen neu an
Oberverwaltungsgericht sieht keine Gefahr von Verschandelung der Welterbe-Landschaft - Weitere Anträge liegen beim Kreis
OVG lehnt Ablehnung des Projekts ab: Windradpläne bei Weiler laufen neu an
Windkraft soll zum Schutz des Welterbes vom Rhein aus nicht zu sehen sein – so lautete lange die Maßgabe der in die Genehmigungsverfahren involvierten Behörden. Doch dies ist schon lange nicht mehr mit Realität, so wie hier bei Oberheimbach – und vielleicht bald auch bei Weiler. Foto: Werner Dupuis Werner Dupuis
Boppard. Der Windpark Weiler kommt wie ein Bumerang in den Kreis zurück. Auch wenn es schien, als würde der Park aus vier, später drei Windrädern nicht gebaut werden dürfen, muss die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück das Verfahren nun neu aufrollen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat sowohl die Ablehnung des Genehmigungsantrags durch die Behörde als auch die bestätigende Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Koblenz aus dem Vorjahr aufgehoben. „Der Rhein-Hunsrück-Kreis muss daher erneut über den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung der drei Windenergieanlagen entscheiden“, erklärt die Kreisverwaltung.
Der langjährige Rechtsstreit, den das in Dresden ansässige, im Hunsrück aber ebenfalls fest verankerte Projektunternehmen Boreas Energie GmbH angestrengt hat, zahlt sich nun doch aus. Denn das OVG entscheidet: „Das Verwaltungsgericht hätte die auf eine Neubescheidung des Genehmigungsantrags gerichtete Klage nicht abweisen dürfen, da die Versagungsgründe, auf die der ablehnende Bescheid vom 12.