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Bad Salzig/Koblenz

Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Bebauungsplan in Bad Salzig ist unwirksam

Das Baugebiet Ellig in Bad Salzig soll im Hang (rechts oben) erweitert werden. Der BUND hat mit seiner Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan nun Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Foto: Archiv Suzanne Breitbach
Das Baugebiet Ellig in Bad Salzig soll im Hang (rechts oben) erweitert werden. Der BUND hat mit seiner Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan nun Erfolg gehabt. Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Foto: Archiv Suzanne Breitbach

Der Bebauungsplan, mit dem die Stadt Boppard im Ortsbezirk Bad Salzig Wohnbauflächen ausgewiesen hat, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Lesezeit: 3 Minuten
Der Bebauungsplan weist für das 8,2 Hektar große Plangebiet, das durch ein Nebeneinander von Streuobst- und Gartenbrachen sowie dickichtartige und zum Teil waldähnliche Brachestrukturen gekennzeichnet ist, ein allgemeines Wohngebiet aus. Als Ausgleichsmaßnahme ist unter anderem zur Schaffung von Ersatzquartieren für Bilche, Fledermäuse und Vögel bestimmt, dass je Baugrundstück mindestens jeweils ...