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Mittelrhein

Möglicher Verstoß gegen Kartellrecht lastet auf Waldbesitzern: Müssen Oberwesel und St. Goar zahlen?

Von Denise Bergfeld
Hat das Land mit der jahrelangen gebündelten Vermarktung von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht in Mainz. Sollte dies der Fall gewesen sein, könnten auf private und kommunale Waldbesitzer Schadenersatzforderungen zukommen. Foto: dpa
Hat das Land mit der jahrelangen gebündelten Vermarktung von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht in Mainz. Sollte dies der Fall gewesen sein, könnten auf private und kommunale Waldbesitzer Schadenersatzforderungen zukommen. Foto: dpa

Eine Kartellklage über 121 Millionen Euro könnte in Rheinland-Pfalz rund 1100 private und kommunale Waldbesitzer betreffen, unter ihnen auch die Städte Oberwesel und St. Goar. Bei der Klage geht es um die gebündelte Vermarktung von Rundhölzern, die über Jahrzehnte bis zum Jahresbeginn 2019 in Rheinland-Pfalz gängige Praxis war.

Lesezeit: 4 Minuten
Das Land hatte das Holz aus den Beständen von Kommunen und anderen Waldbesitzern gemeinsam mit eigenem Holz zentral vermarktet. Nun steht der Vorwurf im Raum, dies sei ein Verkaufskartell gewesen und es handele sich dabei sogar um einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellrecht. Land und Waldbesitzern wird vorgeworfen, durch ...
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Worum geht es bei Kartellschadensersatzverfahren?

Wenn mehrere Unternehmen ein Kartell bilden und ihre Preise untereinander absprechen, kann es dazu kommen, dass Kunden höhere Preise als im freien Wettbewerb zahlen. Durch den unterbundenen Wettbewerb entsteht diesen Kunden indirekt ein Schaden und sie können von den Kartellteilnehmern gemeinsam Schadensersatz verlangen.

Die Höhe des Schadens ist von vielen Faktoren abhängig, wie etwa der Dauer des Kartells und der räumlichen Reichweite.
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