Es ist legitim, Gutachten, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens erstellt werden in Frage zu stellen. Noch berechtigter ist die Sorge der Fährbetreiber, denen eine Brücke zwischen St. Goar-Fellen und Wellmich die Existenzgrundlage entziehen könnte. Denn die Fähre von St. Goar nach St. Goarshausen ist nur drei Kilometer und zwei Autominuten entfernt. Die zwölf Kilometer von Fellen nach Boppard fährt man in zehn Minuten. Zwischen Fellen und Niederheimbach liegen dann schon 18 Kilometer und ebenso viele Fahrminuten. Die Umsatzverluste der Fährbetreiber zwischen 100 und 20 Prozent sind also realistisch kalkuliert.
Warum allerdings der den Rhein übergreifende ÖPNV künftig wegfallen soll, wie Mario Pott vom VCD schwarzmalt, erschließt sich nicht, denn es dürften den Rhein künftig auch Busse queren – über die Brücke. Auch das Hochwasserargument zieht nicht in der Konsequenz, wie von den Verbänden beschrieben. Es stimmt, dass einzelne Straßenabschnitte je nach Pegelstand überflutet werden. Die BI Rheinpassagen lässt allerdings unerwähnt, dass beispielsweise die Autofähre Boppard schon bei geringen Hochwasserständen ihren Betrieb einstellt.
Fazit: Dass Fährbetreiber Pflöcke eingeschlagen, ist verständlich. Dass sich Umweltverbände, die noch nie Freunde einer Mittelrheinbrücke waren, sich ihnen anschließen (oder war's umgekehrt?), kommt wenig überraschend. Das SPD-geführte Infrastrukturministerium lehnt sich zum jetzigen Zeitpunkt kein bisschen aus dem Fenster. Die Mittelrheinbrücke aus dem Koalitionsvertrag zu verbannen, war für die Grünen aussichtslos – erst recht vor der beabsichtigten Intensivierung des Windkraftausbaus. Da bleibt eben nur „Lobbyarbeit“.