Rechtsstreit Oberverwaltungsgericht erklärt Verfahren für beendet - Bröhr wirbt für Erledigung, klagende Fraktionen stimmen Abschluss zu
Mittelrheinbrücke "erledigt": Doch keine Berufungsverhandlung

In der Kreistagssitzung am 12. März wurde dann doch der Antrag der Fraktionen von SPD, Freien Wählern und FDP für die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zur Mittelrheinbrücke behandelt - und angenommen.

Werner Dupuis

Koblenz. In Sachen Mittelrheinbrücke wird es vorerst keine weitere juristische Auseinandersetzung geben.

Lesezeit 2 Minuten
Auf Anfrage erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) am Freitag, dass keine Berufungsverhandlung im Rechtsstreit zwischen Landrat Marlon Bröhr und den Kreistagsfraktionen von FDP, Freien Wählern und SPD nötig ist. „Das Verfahren ist beendet“, sagte Thomas Stahnecker, Sprecher des OVG.

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