Zuständige Behörde zur Umsetzung ist die Kreisverwaltung - Ordnungsämter kontrollieren - Großer Andrang bei Stoffläden
Menschen im Rhein-Hunsrück-Kreis rüsten sich für die Mundschutzpflicht – Bröhr sehr für Masken
Doris Seis (links) in der Stoff-Ecke in Emmelshausen hat alle Hände voll zu tun, die Nachfrage ist groß: Die Inhaberin schneidet ihrer Kundin Diana Bocklet Stoff zurecht, aus dem sie Mundschutz für sich und ihre Familie nähen möchte.
Philipp Lauer

Am Montag, 27. April, tritt die Verordnung der Landesregierung in Kraft, wonach beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Mund-und- Nasenschutz zu tragen ist. „Die Umsetzung erfolgt durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung“, erklärt Ellen Ihmig von der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Zuständige Behörde für die Umsetzung sei die Kreisverwaltung. Die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard leisten Amtshilfe.

Lesezeit 5 Minuten
Landrat Marlon Bröhr unterstreicht die Bedeutung der Maskenpflicht im ÖPNV und in den Geschäften. „Die Verpflichtung zur Verwendung der Masken in Bussen und Geschäften unterstütze ich sehr“, sagt Bröhr, der sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit der Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis beschäftigt hat.

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