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Rhein-Hunsrück

Maskenpflicht im Bus hat hohe Priorität: Verwaltung setzt auf Schutzmaßnahmen und Eigenverantwortung von Schülern und Eltern

Von Volker Boch
Vorbildlich mit einer Mund- und Nasenbedeckung ausgestattet, standen diese Schüler am Simmerner Busbahnhof am Schulzentrum und warteten am Montag nach dem Ende des Schultages auf ihre Heimfahrten.  Foto: Werner Dupuis
Vorbildlich mit einer Mund- und Nasenbedeckung ausgestattet, standen diese Schüler am Simmerner Busbahnhof am Schulzentrum und warteten am Montag nach dem Ende des Schultages auf ihre Heimfahrten. Foto: Werner Dupuis

Der reguläre Schulbetrieb im Rhein-Hunsrück-Kreis ist am Montag in seine fünfte Woche gestartet. Während vergangene Woche die IGS Stromberg im Kreis Bad Kreuznach wegen mehrerer Corona-Infektionen vorübergehend komplett geschlossen werden musste und sich weiterhin im Teilbetrieb befindet, ist die Situation im Rhein-Hunsrück-Kreis im Moment „ruhig“.

Lesezeit: 2 Minuten
Entsprechend wichtig ist es, dass die geltenden Regeln eingehalten werden. Der Kreis hat zum Beginn des neuen Schuljahres Kontrollen an den großen Busbahnhöfen der Schulzentren vorgenommen, um die Schüler zu sensibilisieren. Die Schulleitungen und die Kreisverwaltung setzen darauf, dass Schüler und Eltern die Hygienebestimmungen ernst nehmen. „Wir haben zu Beginn des ...
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Gericht entscheidet: Schüler müssen Mund- und Nasenbedeckung auf Schulgelände tragen

Schüler müssen auf dem Schulgelände eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. „Lehrkräfte können den Kontakt mit anderen Schülern auf dem Schulgelände unterbinden, wenn ein Schüler auf dem Schulgelände keine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) trägt“, entschied das Gericht, das den Eilantrag einer Schülerin ablehnte.

In einer Erklärung heißt es zum Sachverhalt: „Die Grundschülerin war auf dem Schulgelände mit einer Maske aus Gaze bzw. Spitzenstoff erschienen. Daraufhin durfte sie in der Pause nicht mit anderen Schülern in Kontakt kommen. Hiergegen richtete sich der Eilantrag der Schülerin, mit dem sie vortrug, sie werde durch die Maßnahmen der Schulleitung diskriminiert.

Das Tragen einer anderen als der von ihr verwendeten MNB führe bei ihr zu gesundheitlichen Schäden.“ Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Schulleitung könne auf Grundlage ihres Hausrechtes durchsetzen, dass alle Schüler auf dem Schulgelände eine MNB trügen. Dabei könne sie sich auf die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit dem „Hygieneplan-Corona für die Schulen“ stützen, wonach diese generelle Verpflichtung gelte und nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, eine Befreiung erteilt werden könne. Ein solcher Ausnahmefall lag aber nicht vor, zudem müsse der verwendete Stoff einer Maske geeignet sein, um eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern bzw. zu erschweren.

Ein bisschen Rücksicht kann nicht schaden: Volker Boch zum Umgang mit der Maskenvorgabe

Wir alle wirken ein bisschen durcheinander im Moment.

Als Gesellschaft. Auf der einen Seite wundert sich der Beobachter, dass im schönen Garmisch-Partenkirchen eine Reiserückkehrerin eine gesamte Kommune in die Krise stürzt, indem sie wohl dutzendweise für Infektionen mit dem Coronavirus gesorgt hat. Auf der anderen Seite hat ein Gericht per Eilentscheidung in Koblenz zu klären, dass eine Grundschülerin auf dem Schulgelände eine wirkungsvolle Maske statt einem Veräppelungsutensilium tragen muss.

Gehen wir einfach mal davon aus, dass hier nicht eine Schülerin des ersten bis vierten Schuljahres selbst das Gericht per Eilantrag in Gang gesetzt hat, sondern deren Eltern, welche die gesamte Maskerade schlichtweg für Zirkus halten, ergo für unnötig. Parallel dazu hat die IGS Stromberg zum Wochenbeginn einen schulischen Teilbetrieb neu gestartet, in der Hoffnung, dass zu den bereits vorliegenden Infektionen von Schülern keine weiteren hinzukommen mögen.

Die Bandbreite beim Thema Corona ist ganz groß schön derzeit – und es dürfte klar sein, dass es auf Sicht nicht einfacher wird, sowohl epidemiologisch als auch zwischenmenschlich. Irgendwie müssen wir aber weiter nach vorn navigieren, mindestens, bis es einen Impfstoff gibt oder Maßnahmen, die wirkungsvoll sind gegen eine Erkrankung, die auch nach einem Dreivierteljahr für die Menschheit noch immer Neuland bedeutet.

Rummaulen, dass das doch alles viel zu viel sei mit der Vorsicht, hilft nur so lange, bis Probleme auftreten – wie schnell das geht, lässt sich im schönen Garmisch derzeit gut erkennen. Dort wird über ein saftiges Bußgeld für die Infektionsauslöserin gesprochen; ob das wirklich die Lösung ist? Viel eher hilft uns allen doch wohl ein weiterhin besonnener, respektvoller Umgang miteinander. Ein bisschen Rücksicht statt Ego hat noch nie geschadet – und jetzt sowieso nicht.

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