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Rhein-Hunsrück
Marlon Bröhr scheitert mit Widerspruch: Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Ausgangssperre im Kreis ab
Die Koblenzer Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei. Zwar erlaube das Gesetz für die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite grundsätzlich die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen. Es bedürfe aber unter anderem einer vertieften Prüfung in einem Hauptsacheverfahren, ob die getroffenen Regelungen auch im Einzelfall ...