Koblenzer Verwaltungsrichter lehnen Intervention gegen Ausgangssperre im Rhein-Hunsrück-Kreis ab
Marlon Bröhr scheitert mit Widerspruch: Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Ausgangssperre im Kreis ab
Landrat Marlon Bröhr hatte als Privatperson gegen die Ausgangssperre geklagt.
Archiv Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Marlon Bröhr gegen die momentane Ausgangssperre im Rhein-Hunsrück-Kreis abgelehnt. In seiner Funktion als Landrat war Bröhr seiner Pflicht nachgekommen und hatte die Weisung des Landes umgesetzt, als Privatperson legte er Widerspruch vor Gericht ein.

Lesezeit 3 Minuten
Die Koblenzer Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei. Zwar erlaube das Gesetz für die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite grundsätzlich die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen.

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