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Rhein-Hunsrück

Marlon Bröhr scheitert mit Widerspruch: Verwaltungsgericht lehnt Klage gegen Ausgangssperre im Kreis ab

Von Thomas Torkler
Landrat Marlon Bröhr hatte als Privatperson gegen die Ausgangssperre geklagt.
Landrat Marlon Bröhr hatte als Privatperson gegen die Ausgangssperre geklagt. Foto: Archiv Werner Dupuis

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage von Marlon Bröhr gegen die momentane Ausgangssperre im Rhein-Hunsrück-Kreis abgelehnt. In seiner Funktion als Landrat war Bröhr seiner Pflicht nachgekommen und hatte die Weisung des Landes umgesetzt, als Privatperson legte er Widerspruch vor Gericht ein.

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Die Koblenzer Verwaltungsrichter stellten fest, dass die Rechtmäßigkeit der erlassenen Allgemeinverfügung derzeit offen sei. Zwar erlaube das Gesetz für die Dauer einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite grundsätzlich die Anordnung von Ausgangsbeschränkungen. Es bedürfe aber unter anderem einer vertieften Prüfung in einem Hauptsacheverfahren, ob die getroffenen Regelungen auch im Einzelfall ...