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Mainz/Simmern

Land lehnt Antrag für Geburtsstation der Hunsrück-Klinik ab: Gesetz verbietet Zahlungen für lukratives Gesamt-Unternehmen

Von Volker Boch
Die Hunsrück-Klinik erwirtschaftet insgesamt ein Plus. Aus diesem Grund, so argumentiert das Land, kann auch das Defizit, das im Bereich von Gynäkologie und Geburtshilfestation entsteht, nicht ausgeglichen werden. Dies hatte die Stiftung Kreuznacher Diakonie bei Land und Kreis beantragt.  Foto: Volker Boch
Die Hunsrück-Klinik erwirtschaftet insgesamt ein Plus. Aus diesem Grund, so argumentiert das Land, kann auch das Defizit, das im Bereich von Gynäkologie und Geburtshilfestation entsteht, nicht ausgeglichen werden. Dies hatte die Stiftung Kreuznacher Diakonie bei Land und Kreis beantragt. Foto: Volker Boch

Das Land stimmt nicht auf den vom Kreistag Rhein-Hunsrück und der Stiftung Kreuznacher Diakonie eingeschlagenen Kurs zur Kofinanzierung der Geburtshilfestation der Hunsrück-Klinik mit ein. Das Gesundheitsministerium in Mainz lehnt den entsprechenden Antrag der Kreuznacher Diakonie auf einen Ausgleich von Defiziten der Fachabteilung ab und begründet dies mit den Regelungen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG).

Lesezeit: 3 Minuten
Auf Anfrage unserer Zeitung weist das von Clemens Hoch geführte Ministerium darauf hin, dass die Klinik insgesamt nicht defizitär ist und deshalb auch keine Ausgleichszahlungen für Einzelabteilungen möglich sind. Dies sei, so erklärt das Ministerium weiter, auch der Diakonie als Träger der Hunsrück-Klinik bereits bekannt gewesen, bevor der Antrag an ...
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Wird sich jetzt ans Ministerium angekettet? Volker Boch zum gescheiterten Klinikbeschluss

Es ging hoch her im Kreistag zur Hunsrück-Klinik. Die Rede war von Signalen, Symbolen und politischem Druck, der aufgebaut werden solle. Wer die Debatte verfolgte, gewann den Eindruck, dass die regionale Politik geschlossen aufsteht, um für „ihre“ Geburtshilfestation zu kämpfen. Nun ist das „Nein“ des Landes da – und wie geht's nun weiter?

Ketten sich diejenigen, die in der Diskussion besonders energisch waren, jetzt an ein Ministeriumstor, um noch energischere Signale auszusenden? Am besten gleich in Berlin; dort werden die krankenhauspolitischen Finanzierungsentscheidungen gefällt, an denen das System bundesweit krankt. Oder gibt's ein Anketten „nur“ in Mainz? Das Land könnte die Probleme kleinerer Häuser über gesetzlich verankerte Förderungen auffangen und Defizite wie bei der Simmerner Geburtshilfestation über Zuweisungen an die Kreise abpuffern.

Es ist interessant, dass unmittelbar nach der Entscheidung des Kreistags bekannt wurde, dass der Antrag der Kreuznacher Diakonie beim Land noch nicht einmal vorlag. Spannend ist auch, dass sich nach dem Bekanntwerden dieses Fakts dazu regional niemand geäußert hat. Das passt so gar nicht zu den hehren Ansprüchen, die im Kreistag formuliert wurden.

Die Geburtshilfestation in Simmern ist eine extrem wichtige Einrichtung. Sie ist ein bedeutender Teil der medizinischen Versorgung und muss definitiv als Bereich der Daseinsfürsorge angesehen werden. Letztere ist Aufgabe des Kreises. Genauso ist die Existenz der Geburtshilfestation von wesentlicher Bedeutung für die Zukunft, also konkret für die Kreisentwicklung, die ebenfalls Aufgabe des Kreises ist. Hier darf, soll und muss der Kreis politisch und inhaltlich handeln. Aber doch bitte nicht so!

Letztlich war der Diakonie-Antrag beim Land ein Rohrkrepierer, welcher der Geburtshilfestation wenig hilft. Denn es fließt weder vom Kreis noch vom Land Geld – und das Grundproblem ist unverändert.

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