Rhein-Hunsrück-Zeitung
Kommunalreform bringt Neuregelung der Gerichtsbezirke mit sich
Im Zuge der Verwaltungsreform wird das Zuständkeitsgebiet des Amtsgerichts St. Goar möglicherweise wachsen.
Maximilian Eckhardt

Rhein-Hunsrück - In absehbarer Zeit läuten in Rheinland-Pfalz vielerorts die Hochzeitglocken – auch im Rhein-Hunsrück-Kreis: Im Zuge der Kommunalreform haben Dörfer, Städte und Verbandsgemeinden (VG) noch bis 2012 Zeit, auf freiwilliger Basis zu fusionieren und dafür finanziell belohnt zu werden. Spätestens 2014 wird jedoch die Landesregierung endgültig über die Neustrukturierung entscheiden – wie bei einer Zwangshochzeit. Der Weg für die Kommunal- und Verwaltungsreform wird geebnet. Ziel ist es, die Effizienz der Verwaltungsstrukturen zu verbessern und obendrein Geld einzusparen.

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Rhein-Hunsrück – In absehbarer Zeit läuten in Rheinland-Pfalz vielerorts die Hochzeitglocken – auch im Rhein-Hunsrück-Kreis: Im Zuge der Kommunalreform haben Dörfer, Städte und Verbandsgemeinden (VG) noch bis 2012 Zeit, auf freiwilliger Basis zu fusionieren und dafür finanziell belohnt zu werden.

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