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Rhein-Hunsrück
Kommentar zu Corona-Demos im Rhein-Hunsrück-Kreis: Regeln gelten auch bei lokalen Gegebenheiten
Die eigene Meinung öffentlich kundzutun, muss nicht mit Ausschreitungen und/oder Gewalt einhergehen. Die bisherigen Demonstrationszüge im Kreisgebiet sind dafür ein gutes Beispiel. Wahrscheinlich meint der zuständige Vertreter der Kreisverwaltung das, wenn er von „lokalen Gegebenheiten“ spricht.
Dass unangemeldete Demonstrationen aber auch im Rhein-Hunsrück-Kreis als Straftat gelten, macht die Verwaltung unmissverständlich deutlich. ...