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Rhein-Hunsrück

Kommentar zu Corona-Demos im Rhein-Hunsrück-Kreis: Regeln gelten auch bei lokalen Gegebenheiten

Zunächst sei an dieser Stelle klargestellt: Es steht jeder Person frei, sich impfen zu lassen oder nicht, sich für oder gegen eine allgemeine oder auf bestimmte Gruppen bezogene Impfpflicht auszusprechen und gegen die geltenden Corona-Maßnahmen zu protestieren. Dass es dabei im Rhein-Hunsrück-Kreis bislang keinerlei Zwischenfälle gegeben hat, dürfte nicht nur im Sinne der Polizei und der Ordnungsbehörde sein.

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Die eigene Meinung öffentlich kundzutun, muss nicht mit Ausschreitungen und/oder Gewalt einhergehen. Die bisherigen Demonstrationszüge im Kreisgebiet sind dafür ein gutes Beispiel. Wahrscheinlich meint der zuständige Vertreter der Kreisverwaltung das, wenn er von „lokalen Gegebenheiten“ spricht. Dass unangemeldete Demonstrationen aber auch im Rhein-Hunsrück-Kreis als Straftat gelten, macht die Verwaltung unmissverständlich deutlich. ...