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Boppard

Kloster Marienberg: Abriss bleibt verboten (Januar 2011)

Es bleibt dabei: Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2009, dass die Eigentümerin das denkmalgeschützte Kloster Marienberg in Boppard nicht abreißen darf, ist keine Revision möglich. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden und folgte damit dem OVG, das eine Revision nicht zugelassen hatte. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde der Klägerin Helga Deutsch aus formalen Gründen zurück.

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Rückblick: Das 1123 als Bürgerstiftung gegründete und 1753 nach einem Brand wieder aufgebaute Kloster wurde 1982 mitsamt dem dazugehörigen Park unter Denkmalschutz gestellt. Die Denkmalzone umfasst 3,8 Hektar. Im Dezember 1996 ersteigerte Unternehmersgattin Helga Deutsch (Lions-Bau) die Denkmalzone und noch eine ganze Reihe weiterer Grundstücke für umgerechnet 2,7 Millionen Mark. ...