Es bleibt dabei: Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2009, dass die Eigentümerin das denkmalgeschützte Kloster Marienberg in Boppard nicht abreißen darf, ist keine Revision möglich. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden und folgte damit dem OVG, das eine Revision nicht zugelassen hatte. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde der Klägerin Helga Deutsch aus formalen Gründen zurück.