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Kastellaun
Kleinspielfeldhalle in Kastellaun: Kreisrechtsausschuss weist Widerspruch zurück
Gegner des Standorts erwirkten beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz mit einem Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs, wie das Verwaltungsgericht am 16. Mai bescheinigte. Dagegen hätte der Kreis Beschwerde einlegen können, verzichtete aber darauf, weil unabhängig davon sechs Gegner gegen den Standort des Kleinspielfeldes Widerspruch einlegten. In einem gemeinsamen Termin wurde ...