Lärmbelästigung? Verwaltungsgericht Koblenz sieht keine Verletzung der Nachbarrechte - Berufung ist zugelassen: Kleinspielfeld in Kastellaun: Klage wurde abgewiesen
Lärmbelästigung? Verwaltungsgericht Koblenz sieht keine Verletzung der Nachbarrechte - Berufung ist zugelassen
Kleinspielfeld in Kastellaun: Klage wurde abgewiesen
Anwohner protestierten von Anfang an gegen das Kleinspielfeld. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Koblenz ihre Klage abgewiesen. Foto: Archiv Werner Dupuis Werner Dupuis
Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Nachbarklage ab. Die Baugenehmigung für das Spielfeld hatte der Rhein-Hunsrück-Kreis am 14. Januar 2022 erteilt. Bauherr ist der Junioren-Förderverein Rhein-Hunsrück (JFV).
Am 9. Februar war das Verwaltungsgericht in Kastellaun an Ort und Stelle, um sich ein Bild zu machen. Es fand also eine Ortsterminverhandlung statt, die mit der mündlichen Abweisung der Klage endete. Die schriftliche Bestätigung sei am 21. Februar erfolgt, berichtete einer der Anwohner auf Anfrage unserer Zeitung.