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Kastellaun

Kleinspielfeld in Kastellaun: Klage wurde abgewiesen

Die Baugenehmigung zur Errichtung eines Kleinspielfeldes in Kastellaun verletzt keine Nachbarrechte der Kläger. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Nachbarklage ab. Die Baugenehmigung für das Spielfeld hatte der Rhein-Hunsrück-Kreis am 14. Januar 2022 erteilt. Bauherr ist der Junioren-Förderverein Rhein-Hunsrück (JFV).

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