Am 1. Juli 2018 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten von Kindertagesstätten in Kraft getreten.
Damit rückt das Ministerium von der alleinigen Förderung von U 3-Plätzen ab, da der zukünftige Bedarf an Kitaplätzen nicht mehr hauptsächlich durch den Rechtsanspruch der U 3-Kinder bedingt ist. Vielmehr verursachen das Anwachsen der Geburtenrate, Inklusion, Sprachförderung und die Nachfrage durch den Arbeitsmarkt den steigenden Bedarf. In der Vergangenheit hatte die Kreisverwaltung mit Verweis auf die Einführung der U 3-Betreuung durch das Land die Schaffung neuer Gruppen nicht mehr gefördert.
Das allerdings ist nach Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift rechtlich nicht mehr vertretbar. Daher wurden zusätzliche Mittel für den Haushalt 2019 bewilligt. Nach Ziffer II., Nr. 1.1 der Richtlinie über die Gewährung von kommunalen Zuwendungen zu den Bau-, Sanierungs- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis können Neubauten von Kindertagesstätten gefördert werden.
Nach Ziffer II., Nr. 1.2 der Richtlinie können Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten gefördert werden und nach Ziffer II., Nr. 3 können Sanierungsmaßnahmen gefördert werden, sofern sie erforderlich sind, um die weitere bedarfsgerechte Nutzung der Einrichtung zu sichern. ces