Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beendet monatelanges Verfahren gegen fünf Hunsrücker Pfarrer wegen Geringfügigkeit - Behörde widerspricht Position des Landgerichts und sieht weiter Schuld: Kirchenasyl: Ermittlung eingestellt – Verfahren wegen Geringfügigkeit beendet
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beendet monatelanges Verfahren gegen fünf Hunsrücker Pfarrer wegen Geringfügigkeit - Behörde widerspricht Position des Landgerichts und sieht weiter Schuld
Kirchenasyl: Ermittlung eingestellt – Verfahren wegen Geringfügigkeit beendet
Durch die Einstellung des Verfahrens endgültig ergebnislos bleibt die Durchsuchungsmaßnahme, die Ende Januar in den Pfarreien stattfand. Werner Dupuis
Rhein-Hunsrück. Gegen fünf Pfarrer aus Büchenbeuren, Kirchberg und Rheinböllen wird nicht mehr wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Ermittlungsverfahren gegen die fünf Geistlichen eingestellt.
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In einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung erklärt die Behörde, dass das Verfahren gemäß Paragraf 153 Absatz 1 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist. Im August vergangenen Jahres hatte Landrat Marlon Bröhr die Pfarrer angezeigt, die sieben Sudanesen Kirchenasyl gewährten.