Bad Kreuznach/Hunsrück

Kindesmissbrauch: „Böser Onkel“ bekommt Bewährung – Angeklagter war geständig

Kindesmissbrauch: "Böser Onkel" bekommt Bewährung Foto: arahan - Fotolia

Geständig, reumütig, nicht vorbestraft: Es sind viele Punkte, die einem 66-jährigen Rentner am Montag, 3. Mai, von der fünften Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zugutegehalten wurden.

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Dabei hatte der Mann Mitte November 2017 und am zweiten Weihnachtstag 2017 einem damals fünfjährigen Mädchen aus seinem weiteren Verwandtenkreis jeweils „sexuell motiviert“ in die Hose gefasst.

Die Taten gab er am zweiten Verhandlungstag zu und ersparte seinem heute neunjährigen Opfer eine Aussage vor Gericht.

Das Geständnis, sein Alter, die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist und seine Reue – er beteuerte mehrmals, dass es ihm leidtun würde – mündeten in einem Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dabei erteilte ihm das Gericht einige Auflagen: unter anderem ein Kontaktverbot zu unter 14-Jährigen, eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Zahlung von 500 Euro an den Kinderschutzbund. mok