Kindesmissbrauch: „Böser Onkel“ bekommt Bewährung – Angeklagter war geständig
Dabei hatte der Mann Mitte November 2017 und am zweiten Weihnachtstag 2017 einem damals fünfjährigen Mädchen aus seinem weiteren Verwandtenkreis jeweils „sexuell motiviert“ in die Hose gefasst.
Die Taten gab er am zweiten Verhandlungstag zu und ersparte seinem heute neunjährigen Opfer eine Aussage vor Gericht.
Das Geständnis, sein Alter, die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist und seine Reue – er beteuerte mehrmals, dass es ihm leidtun würde – mündeten in einem Strafmaß von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dabei erteilte ihm das Gericht einige Auflagen: unter anderem ein Kontaktverbot zu unter 14-Jährigen, eine Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Zahlung von 500 Euro an den Kinderschutzbund. mok