Gericht 46-jähriger Hunsrücker scheitert bei Berufungsverhandlung vor dem Landgericht
Kinderpornografie: Ein Jahr Haft für 46-Jährigen
Symbolfoto
Uwe Zucchi/dpa

Hunsrück/Bad Kreuznach. Ein 46-jähriger Mann aus dem Hunsrück, der im Januar dieses Jahres wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vom Amtsgericht Simmern zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war, hat gegen dieses Urteil Berufung am Landgericht Bad Kreuznach eingelegt. Richter Folkmar Broszukat und seine Schöffen behandelten jetzt den Fall.

Lesezeit 2 Minuten
Im Herbst 2016 hatte der Mann im Internet ein Bild zweier sich küssender Jungen gepostet. Daraufhin erfolgte im Januar 2017 eine Hausdurchsuchung, bei der die Beamten mehrere Datenträger, darunter USB-Sticks, mit kinderpornografischen Darstellungen fanden.

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