Plus
Boppard
Keine Entscheidung im Fall Mühlenhoff: Bopparder darf im Kutscherhaus wohnen bleiben
Will heißen: Die Stadt als Eigentümer des Kutscherhauses wird das Gebäude weder dem Marienberg-Besitzer übereignen und damit ins historisch gewachsene Ensemble wiedereingliedern noch zu einem offiziellen Wohnhaus im Sinne der Landesbauordnung aufwerten. Die gute Nachricht für Mühlenhoff: Die vom Amtsgericht St. Goar zum 30. September 2016 verfügte Zwangsräumung des Kutscherhauses ...