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Boppard

Keine Entscheidung im Fall Mühlenhoff: Bopparder darf im Kutscherhaus wohnen bleiben

In der Causa Mühlenhoff hat der Bopparder Stadtrat keine Entscheidung herbeigeführt: Die Mandatsträger haben sich weder für noch gegen die Petition des 80-jährigen Schreiners entschieden. Damit bleibt es beim Status quo.

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Will heißen: Die Stadt als Eigentümer des Kutscherhauses wird das Gebäude weder dem Marienberg-Besitzer übereignen und damit ins historisch gewachsene Ensemble wiedereingliedern noch zu einem offiziellen Wohnhaus im Sinne der Landesbauordnung aufwerten. Die gute Nachricht für Mühlenhoff: Die vom Amtsgericht St. Goar zum 30. September 2016 verfügte Zwangsräumung des Kutscherhauses ...