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St. Goar

Keine Entscheidung bei der Rheinfels: Stadtrat St. Goar vertagt erneut

Von Thomas Torkler
Die Entscheidung darüber, ob der Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse in Bezug auf die Burg Rheinfels vor Gericht ausgefochten wird oder in einem Vergleich endet, hat der St. Goarar Stadtrat erneut vertagt.  Foto: Werner Dupuis
Die Entscheidung darüber, ob der Rechtsstreit um die Besitzverhältnisse in Bezug auf die Burg Rheinfels vor Gericht ausgefochten wird oder in einem Vergleich endet, hat der St. Goarar Stadtrat erneut vertagt. Foto: Werner Dupuis

Abermals vertagt wurde die Entscheidung im Stadtrat St. Goar über einen Vergleich im Rechtsstreit um die Burg Rheinfels. Stadtbürgermeister Falko Hönisch hatte den am 28. Januar im Stadtrat gefassten Beschluss über eine Einigung mit dem Prinz von Preußen eine Woche später ausgesetzt, nachdem die CDU-Fraktion die Kommunalaufsicht eingeschaltet hatte. Die Ratsmitglieder der Union hatten sich vor der Abstimmung mehr Zeit für die Entscheidung erbeten und eine Vertagung beantragt, die mit Stimmenmehrheit von SDP und FDP abgelehnt wurde. Daraufhin hatte die Opposition die Kommunalaufsicht eingeschaltet (wir berichteten).

Lesezeit: 5 Minuten
Falko Hönisch war einer Prüfung durch die Kommunalaufsicht zuvorgekommen, hatte den Beschluss ausgesetzt und für die Ratssitzung am Montagabend erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Hönisch ging davon aus, dass damit die vorgeschriebene Zeit zur ausreichenden Vorberatung für eine Entscheidung eingehalten sei und der Beschluss gefasst werden könnte. Doch da irrte ...
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Thomas Torkler zur erneuten Vertagung im Stadtrat St. Goar

Besonnenheit ist bei Bauchweh angebracht

Bauchweh hat die CDU-Fraktion im St. Goarer Stadtrat. Hätte ich auch bei einer Entscheidung mit solcher Tragweite. Soll man wirklich dem Haus Hohenzollern Zugeständnisse machen, um einen Vergleich zu erzielen oder wähnt man sich eindeutig im Recht und lässt es vor Gericht darauf ankommen? Versetzt man sich in die Lage eines Ratsmitglieds, das zeitnah entscheiden soll, welche Variante die bessere ist, wird deutlich, wie schwierig die Lage ist. Der Stadtbürgermeister tut gut daran, gelassen zu bleiben, einzelnen Ratsmitgliedern alle Möglichkeiten zu bieten, ihr Bauchweh auszukurieren, um am Ende zu einem guten Ergebnis im Rechtsstreit um die Burg Rheinfels zu gelangen. Übers Knie brechen muss man das nicht.

Und das einstündige „Referat“ von Anwalt Rolf Hartrodt untermauerte das deutlich. Auch wenn dieser die Chancen für die Stadt St. Goar als günstig bezeichnete, gegen das Haus Hohenzollern den Sieg davonzutragen, gelang es dem Juristen, dem Rat und den 50 Zuhörern im Sitzungssaal einen Eindruck über komplizierte Vorgänge vor Gericht zu vermitteln, die die Möglichkeit nicht ausschließen, dass die Stadt eben doch verlieren könnte. Die „Mia-san-mia“-Mentalität von Falko Hönischs Amtsvorgänger Horst Vogt erschien spätestens nach diesem kurzen Einblick in die Welt der Justiz unangebracht. Denn es soll auch schon vorgekommen sein, dass der ruhmreiche FC Bayern mit seiner „Mia-san-mia“-Mentalität schon mal im DFB-Pokal von einem Amateurverein aus dem Wettbewerb geworfen wurde. Nun ist aber das Haus Hohenzollern beleibe kein Amateurverein. Es ist also durchaus nachvollziehbar, dass einzelne Ratsmitglieder – um im Fußballvergleich à la Jogi Löw zu bleiben – „höxschte Vorsicht“ walten lassen möchten, bevor sie sich auf einen Vergleich einlassen. Ratsmitglieder entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn sie mehr Informationen einfordern, bevor sie die Hand heben, ist das legitim.

Die CDU-Fraktion erweckte bei allen Machtspielchen gegen den politischen Gegner, die sie bei anderen Dingen an den Tag legen kann, nicht den Eindruck, dass sie leichtfertig mit der Sache umgeht und taktische Spielchen betreibt, um der SPD eins auszuwischen. Daher war auch der spontane – und mindestens hinkende – Erfurt-Vergleich eines SPD-Ratsmitglieds wohl der Enttäuschung über eine erneute Vertagung geschuldet und schnell verziehen. Besonnenheit und Sorgfalt sind bei dieser Entscheidung mehr als angebracht.

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