Das Jugendtaxi soll ein sicheres Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene sein, am Abend von Feiern, Besuchen bei Freunden und von Veranstaltungen nach Hause zu kommen. So sieht das Angebot aus:
Wer kann das Jugendtaxi nutzen?
Jugendliche aus dem Kreisgebiet zwischen 16 und 21 Jahren.
Wann gilt das Angebot?
Bislang gab es das Jugendtaxi freitags und samstags, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen und von „Altweiberfastnacht“ bis Aschermittwoch in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Durch den Beschluss des Kreistags wird dieses Angebot nun auf jeden Wochentag ausgeweitet.
Welche Taxi- und Mietwagenunternehmen machen mit?
Alle teilnehmenden Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Sitz im Kreis sind Teil des Projekts. Es besteht darüber hinaus eine Kooperation mit dem Jugendtaxi des Landkreises Cochem-Zell und dem dort aktiven Unternehmen.
Was und wie viel gibt es vom Rhein-Hunsrück-Kreis dazu?
Heimfahrten mit einem Fahrtziel im Rhein-Hunsrück-Kreis werden gefördert. Der Zuschuss pro Person beträgt 3 Euro und wird vom Fahrpreis abgezogen.
Wie funktioniert eine Fahrt mit dem Jugendtaxi?
Vor Antritt der Fahrt muss ein Jugendtaxischein ausgefüllt werden.
Diesen gibt es im jeweiligen Taxi oder Mietwagen oder auch bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück.