Empörung über Nutzungsuntersagung für Stillwasserflächen im Rhein
Interessenkonflikt am Rhein – Vogelschutz: Von der Erholungs- zur Tabuzone
Stillwasserzone Fulder Aue - Ilmen Aue
Still ruht der Rhein, wo sich sonst häufig Wassersportler und Erholungssuchende tummelten. Foto: Rainer Gräff
Rainer Gräff

Bingen. Boots- und Kajakfreunde, Standup-Paddler, Schlauchbootkapitäne und Schwimmer traf es unvorbereitet. Quasi über Nacht verkündete die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt ein Verbot der Nutzung der Stillwasserflächen des Altrheins bei Bingen.

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Die Landesbehörde verfügte: „Zur Sicherung der Stillgewässer im Naturschutzgebiet Fulder Aue – Ilmen Aue als Brut-, Rast- und Überwinterungsraum für Wasservögel durch Reduzierung von Störungen, zur Verhinderung erheblicher Beeinträchtigungen eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen und zum Schutz der frei lebenden, besonders und streng geschützten Brut-, Zug- und Rastvogelarten ...

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