Wirschaft Geänderte Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz lässt Einzelhändler jubeln - Boppard hatte Neuerung initiiert
Immer wieder sonntags: Mehr Geschäfte in Flussnähe dürfen öffnen
Im Umkreis von 200 Metern von Schiffsanlegestellen dürfen sonntags die Geschäfte öffnen. In Boppard profitiert der Einzelhandel in der Fußgängerzone von der geänderten Landesverordnung zum Ladenöffnungsgesetz, die am 20. Februar in Kraft getreten ist. Foto: Suzanne Breitbach
Suzanne Breitbac

Mittelrhein. Gute Nachricht für den Einzelhandel: Der Kreis jener Geschäfte, die auch sonntags öffnen dürfen, ist vom Landesgesetzgeber erheblich erweitert worden. Ab sofort können alle Einzelhändler in Kommunen an rheinland-pfälzischen Flüssen, an denen Schiffslinienverkehr herrscht oder Kabinenschiffe kreuzen, ihre Kundschaft auch an Sonntagen bedienen, sofern sich ihre Geschäfte im Umkreis von 200 Metern von Schiffanlegestellen befinden.

Lesezeit 2 Minuten
Das sieht die neu gefasste „Verordnung zur Durchführung des Ladenöffnungsgesetztes Rheinland-Pfalz“ vor, die mit Veröffentlichung im Staatsanzeiger am 20. Februar in Kraft getreten ist. Vorher galt das Privileg nur für Geschäfte im Umkreis von 100 Metern von Schiffsanlegestellen.

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