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St. Goar

Illegale Fahrt endet in Boppard: Angeklagter kann Polizei mit gefälschtem Polen-Führerschein nicht täuschen

Abschließende Worte mochte der Angeklagte nicht sprechen, vielmehr blickte er immer wieder nervös zur Wanduhr im Verhandlungsaal. „Darf ich etwas fragen? Ich muss um zwanzig nach drei meine Bahn bekommen“, hatte er gegen 15 Uhr bemerkt – sichtlich unbeeindruckt, dass für ihn an diesem Tag einiges auf dem Spiel stand. Mit einem gefälschten polnischen Führerschein war er im Februar 2019 in Boppard aufgeflogen. Wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Urkundenfälschung musste er sich deshalb am Dienstag am Amtsgericht in St. Goar verantworten.

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Dort ist der 53-Jährige beileibe kein Unbekannter. Etliche Vorstrafen zieren sein Register. Wiederholt war er in der Vergangenheit ohne Führerschein gefahren. Einen solchen hatte er nie besessen. Aus seinen vergangenen Verurteilungen gelernt hatte der 53-Jährige offensichtlich auch nichts. Vielmehr mangelte es bereits am Unrechtsbewusstsein. Der Angeklagte, der heute in Trennung lebt, ...