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Hunsrück/Koblenz

Hunsrückquerbahn muss ertüchtigt werden – Signal steht auf Langsamfahrt voraus

Von Thomas Torkler
In Büchenbeuren verläuft hinter der Jahnhalle ein Rundwanderweg, der auch von Polizeistudenten vom Hahn auf ihrer Jogging-Runde genutzt wird. Hier fehlt der Schotter unterm Gleis im Bereich des Überwegs komplett. Adi Bremm räumt den Weg nach Rodungsarbeiten von Geäst und Zweigen frei.
In Büchenbeuren verläuft hinter der Jahnhalle ein Rundwanderweg, der auch von Polizeistudenten vom Hahn auf ihrer Jogging-Runde genutzt wird. Hier fehlt der Schotter unterm Gleis im Bereich des Überwegs komplett. Adi Bremm räumt den Weg nach Rodungsarbeiten von Geäst und Zweigen frei. Foto: Thomas Torkler

Die Deutsche Bahn (DB) kommt nicht umhin, die Strecke der Hunsrückquerbahn technisch in einen betriebsfähigen Zustand zu versetzen, sodass Zugverkehr ermöglicht wird.

Lesezeit: 6 Minuten
Das geht aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG) hervor, das von den Koblenzer Richtern am Montag bekannt gemacht wurde (wir berichteten). Vor dem Hintergrund, dass das Bahnunternehmen dieser Pflicht bisher nicht nachkommt, erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass bei der nächsthöheren Instanz Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt wird. ...
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Kommentar zur Hunsrückquerbahn: DB sollte sich von Ballast befreien

Kommt wirklich bald Bewegung in das Trauerspiel, wie Simmerns Stadtbürgermeister, die Grünensprecherin und der Landrat hoffen? Andreas Nikolay liegt richtig, wenn er sagt, dass die Deutsche Bahn mit ihrer Klage eindeutig ihr Desinteresse an der Hunsrückquerbahn belegt habe.

Was hat man sich mit der Klage beim Verwaltungsgericht erhofft? War es ein letztes verzweifeltes Aufbäumen gegen die Anordnung, endlich aktiv zu werden auf der Strecke? Noch ein bisschen länger aussitzen? Seit 2007 besteht die Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts, also der höchsten richterlichen Instanz, die Strecke wieder verkehrstüchtig zu machen.

15 Jahre erfolgreiches Aussitzen. Und jetzt kommt man damit um die Ecke, mehr Zeit (bis 2023) zu brauchen, um der Anordnung durch das Eisenbahnbundesamt nachzukommen? Verstehen muss man das nicht mehr. Außer, dass wir ein weiteres Beispiel dafür bekommen haben, dass die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen eben nicht für alle zu gelten scheint.

Dabei hat die Deutsche Bahn sogar schon die Strecke freigeschnitten. Es wurden also bereits erste Schritte unternommen, um die Zugstrecke wieder befahrbar zu machen. Und dann zieht man vor Gericht?

Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts erhöht den Druck auf die Deutsche Bahn, die eigentlich schon vom Eisenbahnbundesamt unter Zugzwang gesetzt wurde. Insofern liegen Andreas Nikolay, Daniela Lukas-von Nievenheim und Volker Boch richtig, wenn sie davon sprechen, man sei ein Stück weitergekommen in der Angelegenheit.

Die Prognose, dass man eventuell weiterkommt, weil die Eigentümerin der Strecke möglicherweise bald wechseln könnte, erscheint nicht so abwegig. Die DB sollte sich jetzt von ungeliebtem Ballast befreien. Vielleicht hat es dieser Gerichtsentscheidung bedurft, um sich endlich zu dieser Entscheidung durchzuringen.

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