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Mainz/Simmern

Herbe Ernüchterung in der Brückenfrage – Gutachten löst sehr verschiedene Reaktionen aus

Von Volker Boch
Vielleicht müssten sich die Verantwortlichen mal zum Angeln treffen, wie die beiden Herren auf unserem Foto. Anders als bei Anglern üblich, sollte dabei allerdings möglichst viel geredet werden, um die Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar-Fellen und Wellmich endlich auf den Weg zu bringen. Doch bislang ziert sich Minister Wissing, auf den von der BI Pro-Brücke ausgeworfenen Köder eines moderierten Gesprächs anzubeißen.  Foto: Thomas Torkler
Vielleicht müssten sich die Verantwortlichen mal zum Angeln treffen, wie die beiden Herren auf unserem Foto. Anders als bei Anglern üblich, sollte dabei allerdings möglichst viel geredet werden, um die Mittelrheinbrücke zwischen St. Goar-Fellen und Wellmich endlich auf den Weg zu bringen. Doch bislang ziert sich Minister Wissing, auf den von der BI Pro-Brücke ausgeworfenen Köder eines moderierten Gesprächs anzubeißen. Foto: Thomas Torkler

Am Mittelrhein herrscht große Ernüchterung. In der seit Monaten andauernden Streitfrage, wie es mit der bei St. Goar geplanten Brücke weitergeht, ist alles andere als eine Klärung in Sicht. Die Fronten haben sich vielmehr extrem verhärtet, gerade nach dem Bekanntwerden des Gutachtens, das der Wissenschaftliche Dienst des Landtags im Auftrag der AfD-Fraktion erstellt hat.

Lesezeit: 4 Minuten
Insbesondere die CDU Rhein-Hunsrück, die sich gemeinsam mit der CDU-Landtagsfraktion hinter Landrat Marlon Bröhr stellt, schießt scharf gegen Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP). Bröhr und die CDU fordern das Land dazu auf, mit der Planung für den Bau der Brücke zu beginnen, während das Mainzer Wirtschaftsministerium unverändert davon ausgeht, dass es ...
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CDU: Land muss mit der Brückenplanung beginnen

Rhein-Hunsrück. Die CDU-Kreistagsfraktion fordert die Landesregierung auf, das Raumordnungsverfahren zur Realisierung der Mittelrheinbrücke zügig zu beginnen. „Der Königsweg ist aufgezeigt: Der gordische Knoten kann jetzt von Minister Wissing durchschlagen werden. Er kann die Planungen nun gesichtswahrend durch das Land auf den Weg bringen“, macht der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Wolfgang Wagner, deutlich.

Scharfe Kritik äußern die Christdemokraten an der jüngsten Aussage des Wirtschaftsstaatssekretärs Becht. „Wenn Wissings Staatssekretär jetzt plötzlich sagt, die Mittelrheinbrücke als Landesprojekt sei für die Landesregierung nur eines von 400 weiteren Projekten im Land, ist das ein Schlag ins Gesicht aller Menschen im Mittelrheintal. Offenbar ist dem Minister die Mittelrheinbrücke jetzt auf einmal nicht mehr wichtiger als jede x-beliebige Landesstraße“, kritisiert Wagner. Grund für diese deutlichen Aussagen sind die Ergebnisse des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Danach ist ein Raumordnungsverfahren durch das Land auch ohne vorherige Festlegung des Trägers möglich. „Es ist schon merkwürdig: Warum tut Minister Wissing wirklich alle Ergebnisse aller unabhängiger Gutachter als Unsinn ab? Warum weigert er sich so beharrlich, die Mittelrheinbrücke selbst zu planen?“, fragt der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Wolfgang Spitz.

Union beharrt auf Landesprojekt

Denn nach Rechtsgutachten des Juristen Prof. Spannowsky und des eigens von Minister Wissing um Prüfung gebetenen Rechnungshofes handelt es sich bei der Mittelrheinbrücke um ein Landesprojekt. Und auch ein Raumordnungsverfahren durch das Land ohne vorherige Festlegung des Trägers ist nach rechtlicher Prüfung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages möglich. Damit widerlegt nun insgesamt das dritte Gutachten unabhängiger Prüfer die Aussagen der Landesregierung. „Minister Wissing hat in den letzten Wochen immer wieder versucht, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Dabei zeigen die Gutachten eindeutig: SPD und FDP können den Menschen im Tal jetzt zeigen, dass es ihnen mit den jahrzehntelangen Bekenntnissen ernst ist. Sonst niemand“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende, Thomas Bungert. „Jedenfalls ist klar: Rechtliche Aspekte stehen der Landesregierung nun nicht mehr entgegen.“ Nach den eindeutigen Ergebnissen auch des dritten Gutachtens weisen die Christdemokraten die Kritik aus dem Rhein-Lahn-Kreis zurück. „Wir verwahren uns gegen beleidigende Stellungnahmen und Leserbriefe aus dem Rhein-Lahn-Kreis“, zeigt sich Wolfgang Wagner unbeeindruckt. „Wir brauchen keine Belehrungen von der rechten Rheinseite, wenn es um das Geld des Rhein-Hunsrück-Kreises geht.“ Der CDU-Fraktionschef verweist dabei auf die desolate Finanzlage des Rhein-Lahn-Kreises. Dem rechtsrheinischen Kreis wurde trotz bester wirtschaftlicher Lage der Haushalt für das Jahr 2017 aufgrund massiver Verschuldung vom Land nicht genehmigt. „Der Rhein-Lahn-Kreis wäre bei einer kommunalen Brücke doch ohnehin finanziell heillos überfordert. Wenn wir für eine Landesbrücke kämpfen, kämpfen wir auch für den Rhein-Lahn-Kreis und den tatsächlichen Bau der Mittelrheinbrücke“, macht Wagner deutlich.

Mit Blick auf die drei Rechtsgutachten, wonach sich die Mittelrheinbrücke um eine Landesstraße handelt und eine ergebnisoffene Planung durch das Land möglich ist, sehen die Christdemokraten auch ein kommunales Raumordnungsverfahren als endgültig erledigt an. „Das Land ist nun in der Pflicht: Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Planungen beginnt und die Realisierung der Mittelrheinbrücke mit höchster Priorität vorantreibt“, erklären Wagner und Bungert.

Landrat Marlon Bröhr kommentiert auf Anfrage auch den jüngsten Vorschlag des Europa-Abgeordneten Norbert Neuser, der angeregt hatte, das Land solle seine zugesagte finanzielle Förderung von 80 auf 90 Prozent aufstocken, damit Bröhr und die Rhein-Hunsrücker CDU doch noch auf ein kommunales Projekt einschwenken (wir berichteten). „Der Vorschlag von Herrn Neuser ändert nichts an der jetzigen Situation und lässt völlig außer Acht, dass die Gutachten von Professor Spannowsky und dem Landesrechnungshof festgestellt haben, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke um eine Landesbrücke handelt. Darin wird auch festgestellt, dass es keine Kreisbrücke sein darf.“ Für Bröhr ist es nicht zielführend, sich weiterhin mit Förderquoten zu beschäftigen, die das Land den Kommunen gewährt. „Das Land ist selbst zuständig und muss einfach beginnen.“

Zuschusshöhe ohne Belang

Für Bröhr macht es keinen Unterschied, ob das Land 80 oder 99 Prozent der Kosten beisteuert. „Die Brücke wird für mich erst wieder zu einem kommunalen Projekt, wenn ein Planfeststellungsverfahren dies definiert. Natürlich würde ich dies akzeptieren, und dann wären 90 Prozent Förderung durch das Land eine Größenordnung, die für den Rhein-Hunsrück-Kreis den Bereich des Realisierbaren bedeuten würde. Aber mit einer solchen Entscheidung ist nach meiner Einschätzung frühestens in sieben Jahren zu rechnen“, will heißen: Wenn ein Gericht feststellen sollte, dass die Trägerschaft auf Seiten der Landkreise Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück liegen muss.

Der Landrat hält einen weiteren Aspekt des Gutachtens vom Wissenschaftlichen Dienst für interessant, nämlich „die Erkenntnis des Wissenschaftlichen Dienstes, dass die Mittelrheinbrücke offenbar keinen der Tatbestände, welche für ein Raumordnungsverfahren zwingend erforderlich sind und in Paragraf 1 RoV benannt sind, erfüllt“. Demnach sei ist für die Mittelrheinbrücke nur dann ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, wenn die rheinland-pfälzische Landesplanungsbehörde dies für erforderlich hält. „Das kann sie nur, wenn Sie die Auffassung vertritt, dass die Mittelrheinbrücke ein raumbedeutsames Vorhaben ist und von überörtlicher Bedeutung! (Paragraf 15 Abs. 1 Satz 1 und 2, ROG bzw. Paragraf 17 Abs. 1 LPLG)“, schlussfolgert Bröhr und ergänzt: „Wenn das Raumordnungsverfahren also die überörtliche Bedeutung implizit bestätigt, stellt sich die Frage, warum immer der Eindruck erweckt wird, es handele sich bei der Mittelrheinbrücke um eine Querungshilfe zwischen St. Goar und St. Goarshausen.“ vb/tor

SPD hält an kommunalem Projekt fest

Rhein-Hunsrück. Der SPD-Kreisverband reagiert mit herber Kritik an der CDU und ihrer Haltung in der Brückenfrage auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes. „Das neue Gutachten ändert nichts an der Ausgangssituation zur Mittelrheinbrücke“, erklärt der Kreisvorsitzende und Fraktionschef im Kreistag, Michael Maurer. Für ihn ist klar, dass die beiden beteiligten Kreise nun an der Reihe sind, die weiteren Schritte einzuleiten.

„Den Anstoß zum Bau dieser Brücke haben die beiden Landkreise Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn gegeben, deren Kreistage sich gleich mehrfach für die Brücke ausgesprochen haben. Getreu dem Motto ,wer bestellt, der bezahlt' kann es nur um eine kommunale Brücke gehen. Wenn wir dann mindestens 80 Prozent der Kosten an das Land ,abgeben' können, ist eine zügige Realisierung der Brücke durch die beiden Landkreise machbar.“

Für Maurer gibt es keinen Zweifel: „Nur eine kommunale Brücke kann schnell gebaut werden.“ Entsprechend attackiert er die Fraktion der Christdemokraten: „Die Rhein-Hunsrücker CDU und Landrat Dr. Bröhr haben mit ihrer Kehrtwende hin zu einer Landesbrücke dem ganzen Vorhaben einen Bärendienst erwiesen. Wenn die Brücke in das Landesstraßenbauprogramm aufgenommen werden muss, reden wir über einen Baubeginn frühestens in einigen Jahrzehnten.“

Abschließend erklärt Maurer: „Die Menschen am Mittelrhein wollen keine Gutachten mehr. Die Menschen am Mittelrhein wollen die Brücke – und zwar schnellstens.“

Grüne: Welterbe nicht gefährden

Rhein-Hunsrück. Die verkehrspolitisches Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Jutta Blatzheim-Roegler, sieht die Brücke weiter als kommunales Projekt, wenngleich sie sich grundsätzlich für einen 24-Stunden-Fährbetrieb stark macht. „Pläne für eine Mittelrheinbrücke können höchstens vor dem Hintergrund eines kommunalen Brückenprojekts gesehen werden“, erklärt sie.

„Sowohl die prognostizierten Verkehre als auch der Charakter der Querung lassen nur diesen Schluss zu. Wenn CDU und AfD jetzt erneut eine Landesbrücke fordern, stellen sie den Welterbetitel des Mittelrheintals in Frage.

Eine Landesstraße hätte die gesetzlich vorgesehene Funktion einer Durchgangsstraße. Einer solchen Brücke hat die Unesco eine Absage erteilt. Wer sie fordert, gefährdet das Welterbe. Oder man will gar nichts und lediglich den politischen Streit hochhalten.

Das Welterbe hat für uns Grüne hohe Bedeutung. Wenn es also um eine Brückenplanung geht, müssen die Landkreise das Raumordnungsverfahren in Auftrag geben. Nur sie kommen als Baulastträger in Frage.“

Freie Wähler wollen Raumordnung

Rhein-Hunsrück. Die Freien Wähler Rhein-Hunsrück wollen jetzt schnellstmöglich in ein Raumordnungsverfahren starten und fordern alle Beteiligten – gegebenenfalls unter der Moderation z.B. durch die IHK und die Handwerkskammer – auf, sich mit dem Ziel zur Durchführung eines gemeinsamen Raumordnungsverfahren an einen Tisch zu setzten und den vorgenannten Lösungsweg umgehend in Angriff zu nehmen.

Stefan Wickert sagt im Namen der Kreistagsfraktion der Freien Wähler: „In der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes wird grundsätzlich die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens ohne Nennung eines Trägers der späteren Baumaßnahme (Straßenbaulastträgers) für möglich erachtet.“ Es werde darauf verwiesen, dass es sicherlich zweckmäßig sei, ein Raumordnungsverfahren zur Klärung unter anderem der Auswirkungen der Brücke die im Mittelrheintal lebenden Menschen beziehungsweise die Umwelt (zukünftiges Verkehrsaufkommen, Lärmschutz, etc.) durchzuführen.

Weiter erklärt Wickert: „Um den Streit über die Trägerschaft für das Raumordnungsverfahren zu beenden, schlägt der Wissenschaftliche Dienst vor, dass sich beide Landkreise und das Land für ein gemeinsames Raumordnungsverfahren aussprechen und ohne Festlegung beziehungsweise Anerkenntnis der späteren Straßenbaulast in das Verfahren einsteigen. Weiterhin heißt es im Gutachten, dass alle Beteiligten die Bereitschaft signalisieren müssen, die Mittelrheinbrücke auch tatsächlich zu verwirklichen. Die Freien Wähler Rhein-Hunsrück befürworten den Einstieg in ein gemeinschaftliches Raumordnungsverfahren. Alle Beteiligten haben eine finanzielle Beteiligung zugesagt. Der Rhein-Lahn-Kreis durch seinen Beschluss, die Brücke als kommunales Bauvorhaben zu realisieren, das Land Rheinland-Pfalz, indem ein bedeutender Zuschuss bei einer kommunalen Brücke in den Raum gestellt wird, und der Rhein-Hunsrück-Kreis durch eine finanzielle Zusage des Kreistages im Oktober 2016. Somit haben nach Ansicht der Freien Wähler des Rhein-Hunsrück-Kreises alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit zur Umsetzung signalisiert, und es spricht nichts gegen einen sofortigen Beginn des Raumordnungsverfahrens.“

Initiative Pro Brücke: Jetzt sprechen – und dann handeln!

Mittelrhein. In einer aktuellen Mitteilung reagiert die Initiative Pro Brücke auf die aktuelle Entwicklung bei der Mittelrheinbrücke. Unter der Überschrift „Weiteres Gutachten zur Mittelrheinbrücke – aber noch immer kein Beginn in Sicht“ fordert die Initiative die Verantwortlichen zum Handeln auf.

Die Bürgerinitiative Pro Brücke, die betont, dass sie überparteilich agiert, fordert die politisch Handelnden auf Landes- und Kreisebene dazu auf, die Planung und den Bau der Mittelrheinbrücke politisch zu entscheiden. Damit unterstützt die Initiative inhaltlich die Stoßrichtung der Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammer.

„Die Diskussion ist an Kuriosität nicht mehr zu überbieten“, erklärt Bernd Zorn für die Bürgerinitiative. „Sowohl Land als auch Kreise sprechen sich zwar für den Bau der Brücke aus, verheddern sich aber im Klein-Klein rechtlicher Bewertungen und reklamieren aus den Stellungnahmen jeweils für sich die Bestätigung der eigenen Ansicht. Wenn der politische Wille zum Bau der Mittelrheinbrücke wirklich da ist, dann gibt es auch einen Weg, die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen“.

Nach Ansicht der seit Jahren aktiven Bürgerinitiative mögen Gutachten zwar helfen, unterschiedliche Positionen zu beschreiben, konkrete Entscheidungen sind aber nur durch einen sachlichen Austausch der handelnden Akteure zu erreichen. „Wer die Brücke wirklich will, der ist sicher auch zum moderierten Gespräch bereit“, so Zorn.

Spätestens nach der nun vorliegenden Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages sei klar geworden, dass das für ein Fortkommen grundlegende Raumordnungsverfahren starten kann, ohne dass sich auch nur einer der Beteiligten jetzt schon konkret zur Bauträgerschaft festlegen muss. Genau hier liegt nach Ansicht der Initiative der Ansatz, den gordischen Knoten zu durchschlagen. „Dafür muss aber miteinander gesprochen werden“. Nachdem Landrat Marlon Bröhr seine Zusage zum Moderationsverfahren gegeben habe, erwartet die Initiative nun eine Aussage von Minister Volker Wissing.

„Wir rechnen damit, dass sich auch der Minister gesprächsbereit zeigt. Schließlich hat er immer wieder betont, wie wichtig die Brücke für die Menschen und Unternehmen der Region ist“, ist Pro Brücke zuversichtlich. Laut Zorn muss es möglich sein, eine Verständigung über den Weg zur Realisierung der Brücke zu finden. „Die Menschen der Region erwarten das“.

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