Die Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach sah es als erwiesen an, dass der 66-jährige Rentner zustach, um zu töten: „Heimtückischen“ Angriff auf Nachbarn geplant: Sieben Jahre für versuchten Mord auf dem Hunsrück
Die Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach sah es als erwiesen an, dass der 66-jährige Rentner zustach, um zu töten
„Heimtückischen“ Angriff auf Nachbarn geplant: Sieben Jahre für versuchten Mord auf dem Hunsrück
Bad Kreuznach. Der 66-jährige Peter T., der am 29. Juli 2020 in einer Hunsrückgemeinde auf seinen Nachbarn eingestochen haben soll, ist an diesem Mittwoch von der ersten Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Trotz aller persönlichen Konflikte wie seiner Alkoholsucht, seiner Eheprobleme oder seiner Angst vor der Rente, sah es das Schwurgericht als erwiesen an, dass der Angeklagte den „heimtückischen“ Angriff auf seinen Nachbarn Mirko B. geplant hatte.
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„Peter T. hat auf seinen Nachbarn gewartet, ihn im Flur mit dem versteckten Messer abgepasst und mit den Worten ,Ich zeig dir gleich, wie es mir geht’ auf diesen eingestochen, nachdem er gefragt wurde, wie es ihm gehen würde“, zählte die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz auf.