Vater ist Kindeswohl gleichgültig - Vierjähriger hat seit November keinen Kontakt mit Eltern
Haftstrafe für Sohnentzug bestätigt – Vater verweigert Auskunft über Aufenthaltsort des Kindes in der Türkei
PictureArt - Fotolia

Bad Kreuznach/Ohlweiler. „Du kriegst das Kind nur über meine Leiche!“ Diese Nachricht erhielt eine 33-jährige Frau aus Ohlweiler vom Vater ihres vierjährigen gemeinsamen Sohnes im Sommer 2019 aus der Türkei. Der 37-Jährige war im Mai vergangenen Jahres zusammen mit dem Kind in die Türkei zu seinen Eltern gefahren und hatte, mit Einverständnis der Kindesmutter, den Sohn mitgenommen.

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Seit Juli vergangenen Jahres setzt die Mutter alle Hebel in Bewegung, um ihren Jungen zurückzuholen. Allerdings verhindert der 37-Jährige dies bis heute, da er sich weigert, den Aufenthaltsort des Kindes preiszugeben. Als er im November allein nach Deutschland zurückkehrte, wurde er festgenommen, im Februar verurteilte ihn das Amtsgericht Simmern wegen Kindesentziehung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

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