Das wäre mal ein Paukenschlag: Ein Gericht kommt zur Erkenntnis, dass die Bahnstrecke am Mittelrhein nicht mehr von modernen Personenzügen und Hunderte Meter langen Güterzügen genutzt werden darf. Klingt erst einmal illusorisch. Aber in der Tat darf gefragt werden, weshalb sowohl die DB Netz AG als Herrin der Trasse als auch das für die Bahn zuständige Eisenbahn-Bundesamt keine konkrete Aussage machen oder Daten liefern, wann bezüglich der Strecke am Mittelrhein was genehmigt worden ist. Wenn es eine eindeutige Genehmigung gäbe, die in den Akten dokumentiert ist und beim Bau der Trasse sowie in den folgenden Jahrzehnten gesetzeskonform beachtet worden wäre, dürfte es eigentlich kein Problem sein, diese auch zu präsentieren.
Für Bahnfreunde erscheint logisch, dass in den 1850er-Jahren eine Genehmigung für die 1858 eröffnete Strecke zwischen Rolandseck und Koblenz sowie für die ein Jahr danach eingeweihte Verbindung zwischen Koblenz und Bingen erfolgt sein muss. Schließlich handelte es sich damals um eine preußische Regierungszeit, in der alles geregelt war. Ob das so ist und was genau, müssen weitere Nachforschungen wohl erst noch ergeben. Erst kürzlich hatte die Stadt St. Goar es mit der preußischen Historie vor Gericht zu tun, als über die Burg Rheinfels gestritten wurde. Gut möglich, dass nun der zweite lokale „Preußen-Fall“ vor Gericht geht. Wieder geht es um viel – die Auswirkungen der Bahn am Mittelrhein sind gewaltig. Und genau wie bei der Rheinfels ist für die kommunale Seite die Frage, was der Mitspieler im Sinn hat. Klar ist wohl, dass sich die VG St. Goar–Oberwesel in den letzten Jahren genug über die Bahn geärgert hat.