Kreisverwaltung sieht durch das Urteil zunächst keinen Grund für Änderung der Genehmigungspraxis
"Gutachten rein formalistisch betrachtet": Kreisverwaltung sieht zunächst keinen Grund für Änderung der Genehmigungspraxis

Simmern. Nach der Veröffentlichung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz hat unsere Redaktion eine Anfrage an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück gestellt. Diese Anfrage bezieht sich auch auf die Auswirkungen des Urteils auf die allgemeine Genehmigungspraxis der Verwaltung. Hier die Fragen und Antworten:

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Wie bewertet die Kreisverwaltung (KV) das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz?

Mit diesem Urteil führt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz seine eingeschlagene Rechtsprechung im Hinblick auf Windenergieanlagen fort.

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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