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Simmern

„Gutachten rein formalistisch betrachtet“: Kreisverwaltung sieht zunächst keinen Grund für Änderung der Genehmigungspraxis

Von Volker Boch

Nach der Veröffentlichung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz hat unsere Redaktion eine Anfrage an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück gestellt. Diese Anfrage bezieht sich auch auf die Auswirkungen des Urteils auf die allgemeine Genehmigungspraxis der Verwaltung. Hier die Fragen und Antworten:

Lesezeit: 2 Minuten
Wie bewertet die Kreisverwaltung (KV) das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz? Mit diesem Urteil führt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz seine eingeschlagene Rechtsprechung im Hinblick auf Windenergieanlagen fort. Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass die vorzulegenden Gutachten rein formalistisch betrachtet werden müssen. Tatsächliche Erkenntnisse der Kreisverwaltung wurden nicht mit einbezogen. Im ...