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Simmern
„Gutachten rein formalistisch betrachtet“: Kreisverwaltung sieht zunächst keinen Grund für Änderung der Genehmigungspraxis
Wie bewertet die Kreisverwaltung (KV) das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz?
Mit diesem Urteil führt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz seine eingeschlagene Rechtsprechung im Hinblick auf Windenergieanlagen fort. Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass die vorzulegenden Gutachten rein formalistisch betrachtet werden müssen. Tatsächliche Erkenntnisse der Kreisverwaltung wurden nicht mit einbezogen.
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