- Dekorationswaffen, die ab dem 28. Juni 2018 unbrauchbar gemacht wurden, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden verboten.
Für Waffenbesitzer gelten ab sofort neue Gesetze: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat Infos und Formulare

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