Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück weist auf Änderungen hin - Behörde hält Formulare und Informationen bereit
Für Waffenbesitzer gelten ab sofort neue Gesetze: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat Infos und Formulare
Waffenlager
Waffen (Symbolfoto)
-/Polizei Köln/dpa. dpa

Rhein-Hunsrück. Bereits zum 1. September ist das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Darauf macht die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück aufmerksam. Folgende neue Anzeige- und Antragspflichten nebst Fristen sind dann von Besitzern der unten aufgeführten, waffenrechtlich relevanten Gegenstände zu beachten:

Lesezeit 1 Minute
  • Dekorationswaffen, die ab dem 28. Juni 2018 unbrauchbar gemacht wurden, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
  • Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss werden verboten.

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