Lockerungen sind trotz der sinkenden Inzidenz frühestens ab dem Freitag möglich : Feiern nicht gestattet: Notbremse gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis auch am Feiertag
Lockerungen sind trotz der sinkenden Inzidenz frühestens ab dem Freitag möglich
Feiern nicht gestattet: Notbremse gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis auch am Feiertag
Der Bollerwagen bleibt am Donnerstag in der Garage – dies sieht zumindest die Notbremse vor, die im Rhein-Hunsrück-Kreis aufgrund des Bundesgesetzes zum Infektionsschutz auch für Christi Himmelfahrt gilt. Aufnahmen wie dieses Symbolfoto aus der Vergangenheit sollte es 2021 nicht geben. Foto: dpa dpa
Rhein-Hunsrück. Die Inzidenzzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis bleiben weiterhin unter 100. Am Dienstag zählten Statistiker den sechsten Tag in Folge einen Wert unter 100, nachdem das Landesuntersuchungsamt am Donnerstag vergangener Woche eine Inzidenz von 97,9 für den Kreis vermeldet hatte. Zwar stieg der Wert seitdem nicht mehr über 100, und damit waren Hoffnungen auf einen Feiertag ohne Ausgangssperre verbunden, doch daraus wird nichts. Ein Ende der Ausgangssperre kommt frühestens ab Freitag, 14. Mai.
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Am Montag brachte im Kreisausschuss Klaus-Peter Müssig die Frage auf, welche Betrachtungsweise bei den Inzidenzzahlen korrekt ist, ob der Sonntag bei der Betrachtung der Statistiken mit berücksichtigt wird oder nicht. Konkret zielte die Frage des SPD-Kreispolitikers darauf ab, ab welchem Zeitpunkt mit einem Ende der weiterhin geltenden Ausgangssperre zu rechnen ist angesichts der rückläufigen Infektionszahlen.