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Rhein-Hunsrück

Feiern nicht gestattet: Notbremse gilt im Rhein-Hunsrück-Kreis auch am Feiertag

Von Volker Boch
Der Bollerwagen bleibt am Donnerstag in der Garage – dies sieht zumindest die Notbremse vor, die im Rhein-Hunsrück-Kreis aufgrund des Bundesgesetzes zum Infektionsschutz auch für Christi Himmelfahrt gilt. Aufnahmen wie dieses Symbolfoto aus der Vergangenheit sollte es 2021 nicht geben.  Foto: dpa
Der Bollerwagen bleibt am Donnerstag in der Garage – dies sieht zumindest die Notbremse vor, die im Rhein-Hunsrück-Kreis aufgrund des Bundesgesetzes zum Infektionsschutz auch für Christi Himmelfahrt gilt. Aufnahmen wie dieses Symbolfoto aus der Vergangenheit sollte es 2021 nicht geben. Foto: dpa

Die Inzidenzzahlen im Rhein-Hunsrück-Kreis bleiben weiterhin unter 100. Am Dienstag zählten Statistiker den sechsten Tag in Folge einen Wert unter 100, nachdem das Landesuntersuchungsamt am Donnerstag vergangener Woche eine Inzidenz von 97,9 für den Kreis vermeldet hatte. Zwar stieg der Wert seitdem nicht mehr über 100, und damit waren Hoffnungen auf einen Feiertag ohne Ausgangssperre verbunden, doch daraus wird nichts. Ein Ende der Ausgangssperre kommt frühestens ab Freitag, 14. Mai.

Lesezeit: 4 Minuten
Am Montag brachte im Kreisausschuss Klaus-Peter Müssig die Frage auf, welche Betrachtungsweise bei den Inzidenzzahlen korrekt ist, ob der Sonntag bei der Betrachtung der Statistiken mit berücksichtigt wird oder nicht. Konkret zielte die Frage des SPD-Kreispolitikers darauf ab, ab welchem Zeitpunkt mit einem Ende der weiterhin geltenden Ausgangssperre zu rechnen ...
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Kommentar: Volker Boch zur „Verlängerung“ der Notbremse

Gefühltes Chaos an Regulierungen

Offen gesprochen ist es nicht schlecht, dass am Vatertag die Ausgangssperre noch gilt. Das ist zwar eine unpopuläre Meinung, aber der Hintergrund ist rasch erklärt: An Ostern gab es Zusammenkünfte im Kreis, welche den Inzidenzwert deutlich über 100 klettern ließen – und davon haben wir uns als Region satte fünf Wochen lang „erholen“ müssen. Außerdem: Es gäbe an Vatertag genug Gründe, um sich angesichts des gefühlten Regulierungschaos mal so richtig einen hinter die Binde zu kippen.

Bei der Kreisausschusssitzung dürften ziemlich viele überrascht gewesen sein, als Monika Hardt für die Verwaltung erklärte, dass frühestens am Freitag die Notbremse endet. Selbst Landrat Marlon Bröhr wirkte erstaunt. Schließlich basiert das Bundesgesetz, das über die Dauer der Notbremse entscheidet, auf anderen Zahlen, als jenen, über die wir seit Monaten sprechen. Anfangs diskutierten wir die Zahlen, die von der Kreisverwaltung bekannt gegeben wurden, dann galten nur noch jene des Landesuntersuchungsamtes, die sich von den Erhebungen des Gesundheitsamtes unterschieden – was bis heute komplett unverständlich ist. Hinsichtlich der Notbremse gelten nun allein die Zahlen des Robert-Koch-Institutes, die sich wiederum von denen unterscheiden, die das Landesuntersuchungsamt verkündet. Es gibt also drei Ebenen an Zahlen – wer soll das verstehen?

Im Moment befinden wir uns als Gesellschaft in einer Situation, in der es bei vielen zunehmend an Bereitschaft mangelt, die beschlossenen Verordnungen und verfügten Regularien zu akzeptieren. Es finden private Treffen und ominöse „Kaffeekränzchen“ statt wie zuletzt auf dem Bopparder Marktplatz; es gibt Leute, die erst nach umfassendem Schutz verlangten, dann nach schnellstmöglichen Impfterminen und jetzt nach sofortigem Zugang zu Sonderbefugnissen. Parallel dazu gibt es Personenkreise, welche die Situation seit langer Zeit ausbaden: Menschen in Krankenhäusern sowie in Senioren- und Pflegeeinrichtungen. Und Kinder, die als nicht sonderlich gefährdet gelten, aber aufgrund der Notbremse bis zuletzt nicht einmal draußen gemeinsam irgendeinen Sport betreiben durften. Klar, zu fünft und kontaktlos ist Training im Freien für Personen bis 14 Jahre zwar erlaubt, aber nur, wenn ein Übungsleiter zuschaut, der einen negativen Test vorweisen kann, welcher nicht älter als 24 Stunden ist. Wie viele solcher 5+1-Gruppen beispielsweise auf einem großen Sportplatz trainieren dürfen, blieb allerdings offen.

Es fällt außerdem extrem schwer zu verstehen, weshalb Sonntage mitgerechnet werden, wenn ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz über 100 aufweist und eine Notbremse erfolgt, bei der Aufhebung einer Notbremse (nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100) Sonntage dann aber nicht betrachtet werden dürfen. Warum das so ist? Das ist unklar.

Folge der Situation ist: Die Nerven spannen sich, die Menschen werden nachlässig(er), die Solidarität mit denen, die besonders hart ge- und betroffen sind, nimmt ab. Es ist Zeit für mehr Klarheit. Auch wenn es dann mal nix wird mit Vatertag.

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