Rheinböllen/Koblenz
Es bleibt dabei: Kein Hinweis an der A 61 auf Autohof-Tankstelle

Am Autohof Rheinböllen befindet sich auch eine Tankstelle. Foto: W. Dupuis

werner dupuis

Rheinböllen/Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage der Betreibergesellschaft des Autohofes Rheinböllen abgewiesen, die Hinweisschilder an der A 61 zu ändern.

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Der in der Nähe der Autobahn befindliche Autohof, zu dem eine Tankstelle gehört, liegt etwa zehn Kilometer hinter einem Rasthof. In etwa 40 Kilometer Entfernung in gleicher Richtung befindet sich ein weiterer Rasthof. Auf den Ankündigungstafeln für den erstgenannten Rasthof befindet sich jeweils ein Zusatzschild, das mittels Tankstellensymbol und Entfernungsangabe auf die nächste Tankmöglichkeit an der Autobahn, also auf den rund 40 Kilometer ...

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Rhein-Hunsrück-Zeitung

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