Simmern/Bad Kreuznach

Erneut gehen einige Mitarbeiter beim Pflegebonus leer aus – auch an der Simmerner Hunsrück-Klinik

Die drei Vorstände der Stiftung Kreuznacher Diakonie (von links), Andreas Heinrich, Sven Lange und Sabine Richter, üben Kritik am Pflegebonus des Bundes.
Die drei Vorstände der Stiftung Kreuznacher Diakonie (von links), Andreas Heinrich, Sven Lange und Sabine Richter, üben Kritik am Pflegebonus des Bundes. Foto: Stiftung Kreuznacher Diakonie/Thomas Malburg

Insgesamt 1 Milliarde Euro Corona-Pflegebonus will der Bund an Pflegekräfte auszahlen. Im Juni wurde dieses Gesetz beschlossen, bis zum 31. Juli mussten die berechtigten Krankenhäuser, Langzeit- und Senioreneinrichtungen ihre Mitarbeiter mit Anspruch auf den Pflegebonus melden. Dabei zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der Pflegekräfte der Stiftung Kreuznacher Diakonie keinen staatlichen Bonus erhalten wird, wie die Stiftung berichtet.

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Denn die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen schließen viele der Mitarbeiter einfach aus. „Das ist ungerecht“, sagen die Vorstände des sozialen Komplexträgers, der bereits im April den Gesetzesentwurf der Bundesregierung als unausgewogen angemahnt hatte. Denn Mitarbeiter der Behindertenhilfe, der psychiatrischen Kliniken, der Wohnungslosenhilfe sowie der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe würden erneut nicht berücksichtigt. Doch weder die Stimme der Kreuznacher Praktiker mit mehr als 130-jähriger Erfahrung in der Pflege von Menschen, noch die verschiedenster großer Behinderten- und Sozialverbände wurden gehört, kritisieren die Vorstände.

Gesamtmittel sind zu gering angesetzt

Andreas Heinrich, Sven Lange und Sabine Richter konstatierten: „Als Träger sehen wir deutlich, was unsere Mitarbeiter in diesen Bereichen leisten, die wieder finanziell benachteiligt werden.“ Mit dieser Meinung stehe der große Träger im Gesundheits- und Sozialwesen nicht allein. Auch zahlreiche andere Einrichtungen, Institutionen und Fachverbände, darunter etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), beanstanden, dass die Gesamtmittel für den Pflegebonus zu gering angesetzt seien und der Kreis der Anspruchsberechtigten zu klein gefasst sei.

„Erneut werden unverzichtbare Berufsgruppen wie beispielsweise die Mitarbeiter der Behindertenhilfe vom Pflegebonus ausgeschlossen. Auch in den Senioreneinrichtungen und Hospizen erhalten nicht alle Pflegekräfte die Zahlung. Schon seit mehr als einem Jahr fordern wir, dass die staatlichen Sonderleistungen allen Mitarbeitern in der Pflege zugutekommen sollen, die in der Corona-Zeit ebenfalls sehr gefordert waren und sind. Das alles sorgt für eine Spaltung, die von außen in unsere Einrichtungen hineingetragen wird“, kritisiert Sven Lange, Vorstand Soziales.

Auch an der Simmerner Hunsrück-Klinik wird nur ein Teil der Beschäftigten vom beschlossenen Pflegebonus des Bundes profitieren. Dies sorge für eine Spaltung, die von außen in die Einrichtungen der Stiftung Kreuznacher Diakonie hineingetragen werde, so die Kritik.
Auch an der Simmerner Hunsrück-Klinik wird nur ein Teil der Beschäftigten vom beschlossenen Pflegebonus des Bundes profitieren. Dies sorge für eine Spaltung, die von außen in die Einrichtungen der Stiftung Kreuznacher Diakonie hineingetragen werde, so die Kritik.
Foto: Werner Dupuis

Auch in den Krankenhäusern der Stiftung Kreuznacher Diakonie führen die an das Gesetz gekoppelten Voraussetzungen erneut zu Ungerechtigkeiten – so etwa in der Simmerner Hunsrück-Klinik. Denn nicht alle Häuser haben im Jahr 2021 die geforderte Anzahl von Covid-19-Erkrankten, die mehr als 48 Stunden beatmet werden mussten, behandelt.

Pflegekräfte, die beispielsweise im OP oder in der Psychiatrie arbeiten, werden ganz ausgeschlossen. Auch innerhalb der festgelegten Bereiche werden die Pflegekräfte ungleich behandelt. Sie erhalten den Bonus nur, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa eine dreijährige Ausbildung oder spezielle Weiterbildungen vorweisen. Das alles musste von allen Einrichtungen der Stiftung Kreuznacher Diakonie belegt, dokumentiert und bis Ende Juli gemeldet werden.

Solidargemeinschaft wird belastet

„Eigentlich sollte der Pflegebonus die Mehrbelastung im Gesundheitswesen würdigen. Auch im dritten Jahr bleibt die Verteilung dieser Mittel ungerecht und sorgt bei uns und unseren Mitarbeitern für Frustration. Wir wissen um die tatsächliche Arbeitsbelastung unserer Pflegekräfte, das Einspringen, die zusätzlichen Dienste für erkrankte oder sich in Quarantäne befindende Mitarbeiter und hätten uns gewünscht, dass diese mit einem Bonus auch gesellschaftlich honoriert wird. Die Fokussierung der Politik auf einen Teil des Personals der Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen und Hospize bei der Verteilung belastet die Solidargemeinschaft, die wir als großer Träger jeden Tag leben“, so der Stiftungsvorstand.

Und weiter: „Gerade in Kombination mit den entfallenden Sicherungsmaßnahmen, die während der Pandemiebekämpfung für die wirtschaftliche Stabilität von Krankenhäusern gesorgt haben, sowie mit den vorgestellten Eckpunkten des GKV-Finanzierungsgesetzes (Gesetzliche Krankenversicherung), welches unterstellt, dass Krankenhäuser einen zu hohen Anteil von Pflegekosten erstattet bekämen, bleibt hier insgesamt ein unzufriedenstellendes Bild.“ red