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Rhein-Hunsrück

Einrichtungsbezogene Impfpflicht endet: Keine Betretungsverbote im Rhein-Hunsrück-Kreis ausgesprochen

Von Charlotte Krämer-Schick
Bremen beim Impfen weiter vorn
Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz bietet am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an. Foto: Sina Schuldt/dpa

Seit dem 16. März 2022 war die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch im Rhein-Hunsrück-Kreis in Kraft. Seither galt für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen die Pflicht, eine vollständige Corona-Impfung, Genesung oder eine Impfunfähigkeit nachzuweisen. Seit dem Jahreswechsel ist damit Schluss.

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Der Paragraf 20 a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – kurz Infektionsschutzgesetz –, der die einrichtungsbezogene Impfpflicht regelte, ist zum Jahresende weggefallen. Wie die Kreisverwaltung erklärt, sollten alle in diesen Bereichen Beschäftigte bis zum 15. März 2022 ihrer Nachweispflicht bei ihrem Arbeitgeber nachkommen. Auch ein ärztliches Zeugnis über ...